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Die vollständige Ausschreibung |
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| Ort: Velen | |
| Landesverband: Westfalen | |
| Datum: Apr 26, 2012 - Apr 29, 2012 | |
| Papier-Nennschluss: 28.03.2012 23:59 Uhr | |
| Online-Nennschluss: 03.04.2012 18:00 Uhr | |
| Online-Nachnennschluss: 25.04.2012 12:00 Uhr | |
| Teilnahmeberechtigung: | |
Bestimmungen Internationale Prüfungen I. VERANSTALTUNG Bezeichnung:CIC 1* und CIC 2* Veranstaltungsort:Velen Datum:26. bis 29. April 2012 FN:GER II. Allgemeine Bestimmungen: Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit: -den FEI-Statuten, 22. Ausgabe 2007, Stand 1. Januar 2012, -dem FEI-Generalreglement der, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2012, -dem FEI-Veterinärreglement, 12. Ausgabe, gültig ab 5. April 2010, Stand 1. Januar 2012, -dem FEI-Reglement für Vielseitigkeit (inkl. Annex), 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2012, -den Anti-Doping und MCP-Bestimmungen im Pferdesport (EADMCR), 2. Ausgabe 2010, Stand 1. Januar 2012, -den FEI Anti-Doping Bestimmungen für Athleten (ADRHA), basierend auf den 2009 überarbeiteten Richtlinien, Stand 1. Januar 2012, -und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen. -Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o.g. FEI-Statuten und dem Generalreglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den ¿Court of Arbitration for Sport¿ (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden. -Die FNs sind dafür verantwortlich, dass die FEI Altersbestimmungen eingehalten werden und dass die Teilnehmer bei der FEI registriert sind. -Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1.4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an. Code of Conduct Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen. 1.Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport. 2.Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln. 3.Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden. 4.Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicherzustellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer ¿Turnierkarriere¿ weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den ¿Ruhestand¿. 5.Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben. III. Allgemeine Informationen Veranstalter Name:Reiterverein Velen e.V. Anschrift:Borkener Damm 12, D 46342 Velen Internet-Adresse:www.rv-velen.de Veranstaltungsort: Adresse:Borkener Damm 12, D 46342 Velen Navigationsadresse:Nordvelener Str. 132, D 46342 Velen Anfahrt (Auto/Bahn/Flugzeug): Auto:Anfahrt über die A 31 Abfahrt Gescher Coesfeld.Dann in Richtung Gescher/Südlohn-Oeding. Ca. 5 km bis zum Kreisverkehr, dort 3. Ausfahrt Richtung Velen. Nach ca. 4 km kleine Kreuzung rechts bis zur nächsten Kreuzung ca. 150 m, geradeaus. Nach ca. 150 m befindet sich die Reithalle auf der linken Seite. Bahn:Bahnhof Coesfeld oder Borken, anschl. Bus bis Velen Flugzeug:Flughafen Münster-Osnabrück oder Düsseldorf Turnierausschuss Vorsitzender:Vorsitzende/r des Reiterverein Velen e.V. Stellv. Vorsitzende:Marion Bradenbrink Kassierer:Josef Schnermann Schriftführerin:Theresa Hante Turnierbüro:Maren Vens, Brigitte Vens Rechenstelle:Udo Albersmann Turnierleiter: Name:Maren Vens Anschrift:Beckelmannsweg 5 D46342 Velen Telefon:0049(0)151 12483751 E-Mail:maren.vens@gmx.de Name:Brigitte Vens Anschrift:Beckelmannsweg 5 D46342 Velen Telefon:0049 (0)2863 382839 Telefax:0049 (0)2863 4697 E-Mail:brigitte-vens@t-online.de Telefon/Fax Meldestelle:0049 (0)2863 4655 Name:Egon Storcks Anschrift:Breehegge 1 D46342 Velen Telefon:0049(0)2863 6985 IV. Offizielle: Richtergruppe: CIC1* Vorsitzender:Dr. Cees Vellenga, NED Email: vellenga@planet.nl Mitglied:Tonius Lehmkuhl, GER Email:helene.lehmkuhl@online.de CIC2* Vorsitzender:Dr. Joachim Dimmek, GER Email:lionsranch@aol.com Mitglied:Roeli Bril, NED Technischer Delegierter: Name:Wilfried Thiebes, GER Email:fohlenhof.hausdorp@t-online.de Parcourschefs: Gelände Name:Martin Plewa, GER Email:m.plewa@wrfs-muenster.de Springen Name:Martin Plewa, GER Email:m.plewa@wrfs-muenster.de Assistenten Gelände und Springen Name:Egon Storcks, GER Name:Franz Schroer, GER Schiedsgericht: Vorsitzender:-- Chef-Steward: Name:Nathaly Fulda, GER Email:Nathaly_Fulda@freenet.de Steward-Assistenten: Name:Rudolf Lodewick, GER Name: rudilodewick@t-online.de FEI-Veterinärdelegierter: Name:Dr. Michael Düe, GER Email:mduee@fn-dokr.de Turniertierarzt: Name:Till Neuhaus Adresse:Heidener Straße 47, D 46325 Borken Telefon:0049 (0)171 7488579 Email:info@tierarztpraxis-neuhaus.de Arzt/Sanitätsdienst: Name:Deutsches Rotes Kreuz mit Notarzt Adresse:Venneweg 18, D 48712 Gescher Telefon:0049 (0)171 9936381 Schmied: Name:Dirk Brumann Adresse:Fischediek 128, D 46342 Velen Telefon:0049 (0)171 6522692 Beauftragter/Sicherheitsbeauftragter der deutschen FN: Name:Wilfried Thiebes, GER V. SPEZIELLE TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN: 1.Vorläufige Zeiteinteilung: Tag Datum UhrzeitBoxen stehen zur Verfügung abMittwoch25.04.201208.00 UhrOffizielle Besichtigung der GeländestreckeCIC1* + CIC2* Donnerstag26.04.2012vormittagsErste Verfassungsprüfung CIC1* + CIC2*Evtl. Ausweichtag f. CIC1* + CIC2* FreitagDonnerstag 27.04.201226.04.2012 vormittagsvor Beginn der Prüfung. Startmeldung/ Meldeschluss CIC1*Startmeldung/ Meldeschluss CIC2* MittwochMittwoch 25.04.201225.04.2012 bis 19.00 Uhrbis 19.00 Uhr Erster Start - Dressur CIC1* + CIC2*Evtl. Ausweichtag f. Dressur CIC1* FreitagDonnerstag 27.04.201226.04.2012 vormittagsnachmittags Erster Start - Gelände CIC1* + CIC2*Samstag28.04.2012vormittagsZweite Verfassungsprüfung CIC1* + CIC2*Sonntag29.04.2012vormittagsErster Start - SpringenSonntag29.04.2012vormittagsSiegerehrungSonntag29.04.2012nachmittags2.Plätze 1.Dressur: 1.1.Prüfungsplatz - Abmessungen: 20 x 60 m - Grasboden 1.2.Vorbereitungsplatz - Abmessungen: 30 x 80 m - Sandboden Vorbereitungsplatz - Abmessungen: 30 x 30 m - Grasboden 2. Gelände: 2.1.Bodentyp:Gras, Sand, Wälder 3. Springen: 3.1.Prüfungsplatz - Abmessungen: 50 x 100m - Sandboden 3.2.Vorbereitungsplatz - Abmessungen: 60 x 20 m - Reithalle, Sandboden Vorbereitungsplatz - Abmessungen: 30 x 30 m - Sandboden 3.Größe der Boxen:3 x 3 m VII. Nennungen: Alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein. Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN genannt. mindestvoraussetzungen für Teilnehmer und Pferde Für internationale Turniere müssen die entsendenden FNs (einschließlich der gastgebenden FN) der Nennung für jeden Teilnehmer und für jedes Pferd einen Nachweis beifügen, dass sie gemäß Art. 506 des Vielseitigkeits-RG ordnungsgemäß die Mindestvoraussetzungen erfüllen. Deutsche Teilnehmer sind gemäß LPO § 6.2 für die Beachtung und Einhaltung der korrekten Teilnahmevoraussetzungen verantwortlich. Ein entsprechender Nachweis ist der Nennung beizufügen. Alle Qualifikations-Turniere müssen anerkannt sein und nationale Prüfungen müssen nachweislich wenigstens gleich hohe Anforderungen haben wie die entsprechende internationale Prüfung auf gleichem Niveau (für deutsche Prüfungen über LPO-Anforderungen sichergestellt). Der Technische Delegierte oder eine von ihm benannte Person muss überprüfen, ob für alle Pferde und Teilnehmer, die an internationalen Prüfungen teilnehmen, ein entsprechender Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, der FN vorliegt. Für CIOs, CCIs und CICs muss die entsprechende Mindestvoraussetzung im Kalenderjahr oder in den zwei vorangegangenen Jahren erzielt worden sein. Für die Anrechnung der Mindestvoraussetzungen werden CCIs bis 24 Tage vor dem Geländetag der betreffenden Prüfung und CICs noch bis 10 Tage vor dem Geländetag der betreffenden Prüfung berücksichtigt. Mindestvoraussetzungen können entweder als Paar oder von Teilnehmer und Pferd unabhängig von einander erzielt worden sein. Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen kann ein CIC Ergebnis durch ein CCI Ergebnis des gleichen Niveaus ersetzt werden Ausnahmen von dieser Regelung sind nur gemäß Art. 506.6. und Art. 506.8, 9,10 möglich. Definition Mindestvoraussetzung: Mindestvoraussetzungen gemäß FEI sind erfüllt, wenn in einer Prüfung die nachfolgenden Mindestleistungen erbracht wurden: Dressur: nicht mehr als 75 Minus-Punkte erzielt wurden Gelände CIC: bei verlangten Mindestvoraussetzungen: 0 Hindernisfehler Gelände CCI: nicht mehr als 20 Hindernisfehler Gelände: die Bestzeit in Phase D um nicht mehr als 90 Sekunden überschritten wurde Springen: nicht mehr als 16 Hindernisfehler CIC1* Es gelten die Mindestvoraussetzungen der entsendenden FN: Für Pferde deutscher Teilnehmer gilt § 600 LPO: ¿VL¿: Teilnehmer mit Lkl. V Lkl. 1 - 5. CIC2* 1x CIC 1* oder 1x CNC 2*/VM Die Nennungen müssen folgende Angaben enthalten: Pferde/Ponys: Name, Geburtsjahr, Abstammung, Geburtsland, Zuchtverbands-Code, FEI-Pass-Nummer/FEI-ID-Nummer, Farbe, Geschlecht, Besitzername(n). Teilnehmer: Name, Gender, Geburtsdatum, Nationalität, FEI-ID-Nummer. Nennungsschluss: 28. März 2012 Letztmöglicher Termin für die evtl. Benennung von Ersatzreitern bzw. -pferden 27. April 2012 CIC1* Einsatz: 85,00 EUR CIC2* Einsatz: 95,00 EUR Der Einsatz sowie evtl. weitere Gebühren (z. B. Boxengeld, Gebühr für Stromanschluss etc.) müssen der Nennung als Verrechnungsscheck beigefügt oder auf folgendes Konto überwiesen werden: Reiterverein Velen e.V. Sparkasse Westmuensterland Konto Nr. 5110879 - BLZ 401 545 30 IBAN: DE49401545300005110879 BIC: WELADE3W Bei Nennung über das deutsche Nennung-Online-Verfahren wird der entsprechende Betrag über das Lastschriftverfahren eingezogen. Ohne Verrechnungsscheck erfolgt keine Annahme der Papier-Nennung. Für Nachnennungen ist der Veranstalter berechtigt, Gebühren gemäß Gebührenordnung NF GER zu berechnen - diese Bestimmung gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Teilnehmer. MCP-Gebühr:Sfr. 12,50 Die Nennungen sind zu richten an: Name:Maren Vens Adresse:Beckelmannsweg 5, 46342 Velen Telefon:+49 (0)0151 12483751 Fax:+49 (0)2863 4697 Email:maren.vens@gmx.de Nennungen werden nur mit den von der FEI geforderten vollständigen Angaben, insbesondere inkl. der Qualifikationsnachweise, angenommen. Sofern ein Teilnehmer nach dem definitiven Nennungsschluss absagt oder auf dem Turnier nicht erscheint, muss entweder der Teilnehmer oder die zuständige FN, über die der Teilnehmer genannt wurde, die tatsächlichen Kosten, die dem Veranstalter aufgrund der späten Absage oder durch Nichterscheinen entstanden sind, übernehmen. Bei Absage nach dem definitiven Nennungsschluss bzw. bei Nichterscheinen wird pro Pferd eine Gebühr in Höhe der entsprechenden Nennungspauschale erhoben. Für bereits reservierte Boxen, die nicht bis zum 14. April abbestellt wurden, wird dem Teilnehmer pro Box eine Gebühr in Höhe von 105,00 EUR berechnet. CIC1* Alter der Teilnehmer:14 Jahre und älter Alter der Pferde: 5 Jahre und älter CIC2* Alter der Teilnehmer:16 Jahre und älter Alter der Pferde:5 Jahre und älter Weitere Gebühren Strohbox125,00 Euro pro Box Spänebox135,00 Euro pro Box Sattelbox:105,00 Euro pro Box Strom (sofern bestellt): 35,00 Euro pro Anschluss Wohnmobil, Wohnwagen, 15,00 Euro pro Platz Pferdetransporter mit Wohnabteil, Zelt 15,00 Euro pro Platz VIII. Vergünstigungen: Teilnehmer Hotel: Siehe www.rv-velen.de Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmer. Pfleger Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmer. Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen angemessene Sanitäreinrichtungen, inkl. Dusche und fließend warmem/kaltem Wasser, zur Verfügung stehen. Pferde Die Einstallung der Pferde in der Zeit von 25. April 2012 bis 30. April wird vom Teilnehmer bezahlt. Boxenreservierungen können nur bis zum 15. April 2012 berücksichtig werden. Bereits reservierte Boxen können bis zum 14. April abgemeldet werden. Futter muss mitgebracht werden. Kosten für Stromanschluss 35,00 EUR. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz Es besteht kein Fahrdienst. Anreise Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Teilnehmern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können. IX. Werbung bei Teilnehmern und Pferden Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern gemäß Artikel 135 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen. Der Chefsteward muss, bevor die Teilnehmer den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 135 eingehalten werden. XI. WEITERE INFORMATIONEN: Medical Card Abgabe bei Eintreffen der Teilnehmer !!!! Teilnehmer sind verpflichtet während der Geländestrecke sichtbar eine Medical Card zu tragen. In dieser Medical Card müssen relevante medizinische Vorkommnisse, wie z. B. schwerere Erkrankungen, Verletzungen (insbesondere am Kopf), Status der Tetanusimmunität, Allergien gegen Arzneimittel, eingenommene Arzneimittel und die Blutgruppe eingetragen sein. OC müssen die Medical Cards einsammeln, die dann vom Arzt zu überprüfen sind. Es wird empfohlen, dass in der Meldestelle Kopien der Medical Cards gesammelt werden. Jeder Teilnehmer muss die Telefonnummern von mindestens zwei Angehörigen in der Meldestelle angeben. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass alle Verletzungen in der Medical Card eingetragen sind. Allgemeine Auswertung am Ende der Prüfungen ./. Siegerehrungen/Platzierungen Die platzierten Teilnehmer werden gebeten, mit ihren Pferden zur Siegerehrung einzureiten. Versicherung Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind. Haftung Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus. Stallsicherheit/Zutrittsausweise für das Turniergelände Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5. Stallsicherheit gemäß Veterinär RG Art.1005.2 und RG Vielseitigkeit Annex 13. Einsprüche (Art. 163) Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr. zu hinterlegen. Turnier-Organisation In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen; hierzu zählen nicht vom Veranstalter vorgenommene Änderungen der Ausschreibung, die nicht von der FEI genehmigt wurden. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch den ausländischen Richter dem FEI Generalsekretär mitzuteilen. Streitigkeiten Bei Streitigkeiten bzgl. der Auslegung der Ausschreibung (bei Übersetzungen), ist die englische Ausschreibung gültig. Ergebnisse Die Ergebnisse sind direkt nach der Veranstaltung in dem von der FEI vorgeschriebenen Excel- oder XML-Format (vgl.http://www.fei.org/disciplines/officials-organisers/organisers/eventing/results-forms) per Email an Annelise Moens (annelise.moens@fei.org) zu senden. Alle Ergebnisse müssen die FEI-ID-Nummern der Teilnehmer und Pferde enthalten. X. Veterinärmedizinische Angelegenheiten: 1. Grenzformalitäten Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht der Veranstalter zur Verfügung. Zoll- und Veterinärgebühren werden nicht übernommen. 2. Gesundheitsbescheinigungen Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar: a)wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß Muster des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung, b)wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedsstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden. Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden. 3. Pferdepässe gemäß Veterinär-Reglement, 12. Ausgabe 2010, Stand 1 Januar 2012 Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art.1011 und den jeweiligen Disziplin-Bestimmungen durchgeführt. Es gilt das Generalreglement der FEI, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2012. 3.1 - Art. 137.1 Jedes Pferd, das für eine Prüfung bei CNs oder CIMs genannt wurde und dessen Nationalität nicht die der gastgebenden Nation entspricht und alle Pferde, die für andere CIs, CIOs, FEI Championate, Regionale und (Para-)Olympische Spiele unabhängig der Nationalität des Pferdes(vgl. GRs 139.2) genannt wurden, müssen zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes (inkl. FEI ¿Recognition Card und ggf. FEI-Eintragungsnummer) sein. Pferde, die ständig in einem Land der EU aufgestallt sind, benötigen einen zugelassenen nationalen von der EU anerkannten Pferdepass, der den Bestimmungen (EC) Nr. 504/2008 entspricht und für den eine FEI-Recognition Card ausgestellt wurde. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind nur möglich, wenn das Pferd einen FEI-Pferdepass besitzt, der fortlaufend, ohne jegliche Unterbrechung, verlängert wurde. Turnierkategorie FEI-Pass und/oder Recognition CardNationale PrüfungenNicht vorgeschriebenCCI1*/CCI2*CIC1*/CIC2* Nicht vorgeschrieben für Pferde der gastgebenden Nation, vorgeschrieben für Pferde aus dem Ausland CCI3*/CCI4*/CIC3*CCIO/CICO VorgeschriebenAlle Championate/SpieleVorgeschrieben3.2 - Artikel 137.2 Alle Pferde, die für CNs oder CIMs genannt werden und deren Nationalität die der gastgebenden Nation entspricht, benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen, müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen. Alle Pferde, die ständig in einem Land der EU aufgestallt sind, benötigen zumindest einen zugelassenen nationalen von der EU anerkannten Pferdepass, der den Bestimmungen (EC) Nr. 504/2008 entspricht. 3.3 In allen FEI und/oder nationalen Pferdepässen müssen der komplette Name, die Adresse und die Unterschrift des Besitzers, der bei der entsprechenden FN registriert ist, eingetragen sein. Die Beschreibung des Pferdes muss korrekt und das Diagramm ordnungsgemäß ausgefüllt sein, damit der FEI-Pass oder nationale Pass anerkannt werden kann. Ferner müssen alle Impfungen und genommene Dopingproben eingetragen sein. Sobald der Name eines Pferdes in einem FEI-Pass oder nationalen Pass geändert wird, oder relevante Änderungen am Pass vorgenommen werden, muss die entsprechende FN die FEI hierüber informieren. 3.4 FNs sind dafür verantwortlich, dass für alle Pferde, für die ein FEI Pass oder eine FEI Recognition Card benötigen wird, ein entsprechender Pass gemäß Veterinär-RG ausgestellt wird. Erst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Pferdepass oder eine FEI Recognition Card von der FN durch Stempel und Unterschrift einer offiziellen Person der FN beurkundet werden. FNs müssen auf jeden Fall darauf achten, dass die Beschreibung des Pferdes korrekt im Pferdepass eingetragen ist. FNs müssen die Identifikationsseite der FEI für die Registrierung zusenden. Die für ein Pferd verantwortliche Person bei einem Turnier ist für die Korrektheit des FEI-Passes und/oder nationalen Passes verantwortlich und muss den Pass bei der Passkontrolle vorlegen (außer bei Turnieren auf geliehenen Pferden (Art. 111), hier ist die FN der gastgebenden Nation verantwortlich). 3.4.1 Seit dem 1. Januar 2010 stellt die FEI keine Pferdepässe mehr für Pferde aus, die per Gesetz den Identifikationsrichtlinien gemäß Komissions-Bestimmungen (EU) Nr. 504/2008 unterliegen. Art. 1010 und Annex XVII des Veterinär-RGs gelten für das Eintragungsverfahren bei EU-Pferden. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind nur möglich, wenn das Pferd einen FEI-Pferdepass besitzt, der fortlaufend, ohne jegliche Unterbrechung, verlängert wurde. 3.5 Für jedes Pferd kann nur ein FEI Pass oder nationaler Pass mit FEI Recognition Card gemäß Absatz 1 ausgestellt werden und es kann jeweils nur eine FEI-Nummer pro Pferd vergeben werden. Wenn eine FN bestätigt, dass ein FEI Pass oder nationaler Pass verloren gegangen ist oder eine Seite des FEI Passes oder des nationalen Passes voll ist, kann die FN einen neuen Pass mit dem Vermerk Duplikat neu ausstellen; es muss jedoch dieselbe FEI-Nummer aufgedruckt werden. Die FEI muss über die Ausstellung eines Duplikates informiert werden (vgl. FEI Veterinä-RG). 3.6 Veranstalter müssen dafür Sorge tragen, dass jedes Pferd bei Ankunft während der Pferdepasskontrolle gemäß Veterinär-RG zweifelsfrei identifiziert wird. Sobald missverständliche oder ungenaue Informationen in einem FEI-Pass oder nationalem Pass eingetragen wurden oder wenn ein Pferd nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann, muss der Vorfall dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts mitgeteilt werden, der die FEI entsprechend zu informieren hat; in dem Bericht muss die FEI-Nummer des Passes bzw. der Recognition Card und der Pferdename angegeben werden. 3.7 Alle Pferde, die auf einem FEI-Turnier gestartet werden, müssen bei der FEI registriert sein. 4. Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI) Seit dem 1. Januar 2005 wird von allen Pferden, die an FEI Veranstaltungen teilnehmen, eine Influenza-Impfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor der FEI Veranstaltung verlangt. 4.1 Alle Pferde, die an einer FEI Veranstaltung teilnehmen, müssen anfänglich zwei Impfungen im Abstand von 21 bis 92 Tagen erhalten haben. Danach muss eine dritte Impfung innerhalb von 7 Monaten nach der zweiten Impfung erfolgen. Danach (nach der dritten Impfung) ist eine Impfung Pflicht (d. h. innerhalb eines Jahres) spätestens zu wiederholen. 4.2 Wenn ein Pferd für eine FEI Veranstaltung genannt wurde, muss die letzte Wiederholungsimpfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor Ankunft am Veranstaltungsort erfolgt sein. 4.3 7 Tage vor Beginn einer FEI Veranstaltung darf keine Impfung erfolgen. 4.4 Alle Pferde, für die eine korrekte Impfung gemäß den früheren FEI Pferde-Influenza-Bestimmungen vor dem 1. Januar 2005 bescheinigt wurde, benötigen keine erneute Grundimmunisierung, vorausgesetzt sie wurden gemäß den früheren Bestimmungen korrekt grundimmunisiert und jährlich geimpft und die neuen Bestimmungen bzgl. Wiederholungsimpfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor der FEI Veranstaltung wurden befolgt. Medication Control Program (MCP) Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I II wird empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier 12,50 SFr. als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen. Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Chapter V VI und Annex III) Bei CSIs3/4/5*, CCI3/4*, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CIs empfohlen werden. Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, liegt die Anzahl der zu untersuchenden Pferde im Ermessen des beauftragten Veterinärs/Veterinärdelegierten. Bei CCIs (3*/4*), CSIs (3*/4*/5*), CIOs, Weltcup-Qualifikationen und Cup-Finals, Championaten und Spielen wird empfohlen, dass bei mindestens 5 % aller Pferde (mindestens jedoch bei 3 Pferden) Proben zu nehmen sind (Vet. Regs. Art. 1015). Für Turniere, die dem Medication Control Program unterliegen (Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien. 5. Anerkanntes Labor Name:Horseracing Forensic Laboratories (HFL) Sport Science Att.: Dr Steve Maynard Quotient Biosearch Limited Adresse:Newmarket Road Fordham Cambridgeshire CB7 5WW United Kingdom Telefon:+44-1638 724 406 Fax:+44-1638 724 407 Email:SMaynard@hfl.co.uk 6. Veterinärmedizinische Behandlung und vorgeschriebene Behandlungsbereiche bei FEI Veranstaltungen: Das Veterinärreglement der FEI von 2010 beinhaltet Änderungen in der Herangehensweise, Behandlungen auf FEI Veranstaltungen zu erlauben, und führt ein, dass Behandlungen in vorgeschriebenen Behandlungsbereichen vorgenommen werden müssen. Die vorgeschriebenen Behandlungsbereiche sind nur für diesen Verwendungszweck vorgesehen und müssen auf Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Bestimmte Behandlungen, wie unten beschrieben, können mit Zustimmung der FEI Veterinäroffiziellen (FEI Veterinärdelegierte oder Mitglieder der FEI Veterinärkommission) auch woanders erfolgen, wie zum Beispiel im eigenen Stall. Diese Änderungen reflektieren auch den neuen Ansatz der seit dem 05. April 2010 bestehenden FEI Liste der verbotenen Substanzen beim Pferd, welche jetzt eine exakte Auflistung von Substanzen enthält, die unter FEI Regeln verboten sind. Siehe auch www.feicleansport.org . Die Erlaubnis, Behandlungen vorzunehmen und der Ort, wo sie durchgeführt werden, stehen unter der Kontrolle und der Entscheidungsbefugnis der FEI Veterinäroffiziellen. Folgende Dokumente / Unterlagen müssen ausgefüllt werden, wenn die Erlaubnis für eine Behandlung gebraucht wird: Equine Therapeutic Use Exemption (ETUE) Form 1 - Therapeutische Ausnahmegenehmigung 1 beim Pferd: Erlaubnis für Notfallbehandlung (beinhaltet zum Beispiel auch die Medikation mit verbotenem Substanzen). Diese wird von einem FEI Veterinärbeauftragtem ausgestellt und muss auch von der Ground Jury gegengezeichnet sein. Behandlungen dieser Art müssen grundsätzlich in den für diesen Zweck vorgeschriebenen Behandlungsbereichen stattfinden, außer bei ausdrücklicher Zustimmung des / der FEI Veterinäroffiziellen. Die einzige Ausnahme zu dieser Regel ist eine eindeutige Notfallsituation, wenn eine rückwirkende ETUE in Erwägung gezogen werden kann. Dieser muss aber nicht in allen Fällen stattgegeben werden. Equine Therapeutic Use Exemption (ETUE) Form 2 - Therapeutische Ausnahmegenehmigung 2 beim Pferd: Erklärung für die Verabreichung von Altrenogest bei Stuten, die an einem FEI Wettkampf teilnehmen. Diese Ausnahmegenehmigung muss vor dem Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden. Eine Gegenzeichnung der Ground Jury ist nicht notwendig. Die Behandlung kann im eigenen Stall erfolgen. Medication Form 3 (Medikationsformblatt 3): Die Befugnis / Autorisierung bezüglich des Gebrauches von Substanzen, die nicht auf der Liste der verbotenen Substanzen aufgeführt sind (zum Beispiel Rehydrierungsflüssigkeiten und Antibiotika). Für die Erlaubnis diese Substanzen durch Injektion, Nasensonde oder Vernebelung (d. h. nur mit Kochsalz) einzusetzen, ist es notwendig, das Medikationsformblatt 3 auszufüllen. Für weitere Verabreichungsmethoden solcher Substanzen, die nicht auf der Liste der verbotenen Substanzen stehen, wie zum Beispiel in oraler Form, ist diese Vorgehensweise nicht notwendig. Ein Gegenzeichnen dieses Medikationsformblattes durch den Präsidenten der Ground Jury ist nicht notwendig. -Es kann vorgegeben sein, dass diese Behandlungen in den vorgeschriebenen Behandlungsbereichen vorgenommen werden. (Anm.: Dies gilt insbesondere für die intravenöse Verabreichung.) Bei manchen Behandlungen, das heißt, bei der Anwendung von intravenösen Flüssigkeiten oder in Ermangelung an ausreichenden Behandlungsbereichen, kann eine Übereinkunft zur Behandlung in den eigenen Ställen getroffen werden. -Vereinbarte Behandlungsbereiche sind für die überwachte Behandlung durch Physiotherapeuten notwendig, aber für solche Aktivitäten können auch die eigenen Pferdeställe benutzt werden. Nicht erforderlich ist ein vereinbarter Behandlungsbereich sowie Überwachung für einfache Behandlungen wie zum Beispiel ¿Eis¿, Wasser, Kaltlaser, ¿magnetische Therapien¿, ¿Heizdecken¿ und so weiter. Die Überwachung von all diesen Behandlungen findet entweder unmittelbar durch FEI Offizielle statt oder indem die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Autorisierung verlangt wird. Keine Behandlung darf ohne eine solche Kontrolle und Aufsicht stattfinden, es sei denn, es handelt sich um einen eindeutigen Notfall, bei dem eine rückwirkende Erlaubnis erwogen werden kann. Dieser muss aber nicht in allen Fällen stattgegeben werden. Erläuterungen für das Organisationskomitee: FEI Veterinärdelegierte sollen im Vorfeld mit Organisationskomitees zusammenarbeiten um sicherzustellen, dass Behandlungsbereiche vorhanden und für den Zweck geeignet sind. Sie sind auch dazu da, dass Stewards die oben beschriebenen Leitlinien bekannt sind, speziell wann Behandlungsbereiche und die Nutzung der Behandlungsbereiche sowie Erlaubnisformblätter notwendig sind und wann nicht. Organisationskomitees müssen auch sicherstellen, dass angemessen geschulte Stewards anwesend sind, die mit den FEI Veterinäroffiziellen eng zusammenarbeiten, um bei der Überwachung der Behandlungsbereiche zur Sicherstellung der oben genannten Kriterien zu assistieren. Sollten solche Stewards nicht verfügbar sein, müssen die FEI Veterinäroffiziellen Personen bestimmen, die diese Rolle übernehmen können. Das Organisationskomitee ist auch dafür verantwortlich, den Verterinäroffiziellen einen Büroraum mit einem Kopierer zur Verfügung zu stellen, der sich nah an den ihnen zugänglichen FEI Ställen befindet, um die notwendige Dokumentationsarbeit zu erleichtern. Die FEI Veterinärbeauftragten müssen nur die ETUE 1 Form der Ground Jury zur Verfügung stellen. ETUE1, ETUE2 und MF3 müssen bei den FEI Veterinärbeauftragten verbleiben und in deren Report miteinbezogen werden. Bestimmungen Nationale Prüfungen - Einsätze/Nenngelder und die LK-Abgabe sind der Nennung als Scheck beizufügen oder auf folgendes Konto zu überweisen: Reiterverein Velen e.V. bei der Sparkasse Westmuensterland (BLZ 401 545 30), Konto Nr. 5110879. IBAN: DE49401545300005110879. BIC: WELADE3W bzw. bei der Anwendung von NeOn mittels Lastschriftverfahren zu entrichten. - Papiernennungen ohne Verrechnungsscheck werden nicht angenommen. - Für Nennung-Online-User erfolgt die Bereitstellung der Zeiteinteilung im Internet unter www.fn-neon.de und www.rv-velen.de. An diese Teilnehmer werden keine Zeiteinteilungen per Post verschickt. - Bei einer Platzierung bis zu einem 1/3 der gestarteten Teilnehmer, hat jedoch nur das zu platzierende 1/4 einen Anspruch auf Auszahlung des Geldpreises gem. Durchführungsbestimmungen zu § 25 LPO. - Ponys sind in allen LP dieser Ausschreibung gem. Bestimmungen der LPO, FEI-Reglement und KLW zugelassen. - Transportkosten werden vom Veranstalter nicht übernommen. - Die Einstallung (Boxengröße 3 x 3 m) der Pferde wird vom Teilnehmer bezahlt. Futter muss mitgebracht werden. Die Gebühr pro Box für die Dauer der Veranstaltung beträgt für Stroheinstreu 125,00 ¿ und für Späneeinstreu 135,00 ¿. - Die Gebühr für Stromanschluss beträgt 35,00 ¿. Die Gebühr für die Aufstellung von Wohnwagen bzw. Pferdetransportern mit Wohnabteil beträgt 15,00 ¿. Die Errichtung von eigenen Stallzelten bzw. Laufställen oder die Aufstallung im LKW ist nicht erlaubt. - Im Gelände dürfen keine motorisierten Fahrzeuge benutzt werden. - Hunde sind an der Leine zu führen. - Im Wald herrscht ¿absolutes Rauchverbot¿! - Für die Meisterschaftswertung werden nur Stamm-Mitglieder (lt. FN-Jahresturnierlizenz 2012) der dem Pferdesportverband Westfalen angeschlossenen RV gewertet, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Teilnehmer, die 2012 bei einer Meisterschaft eines anderen Landesverbandes gestartet sind, sind ausgeschlossen. Für die Meisterschaftswertung gilt, dass bei Strafpunktgleichheit das bessere Ergebnis der Teilprüfung ¿Gelände¿ für die Rangierung in der Meisterschaft entscheidend ist. - Ausstattung Meisterschaft: a) Meisterschaftsschärpe des Pferdesportverbandes Westfalen; b) Meisterschaftsplaketten Gold, Silber und Bronze. - Nach der Ankunft auf dem Turnierplatz dürfen die Pferde, die an der Meisterschaft teilnehmen, nur noch von den Teilnehmern geritten werden, welche sie auch in der LP starten. - Meisterschaftsmodus der Jungen Reiter/innen: - Bei der Meisterschaft der Jungen Reiter/innen erfolgt eine getrennte Meisterschaftswertung nur, wenn mind. 3 Junge Reiter/innen die Prüfung in Wertung beendet haben u./o. 5 Junge Reiter/innen in der Prüfung gestartet sind. Ansonsten erfolgt eine gemeinsame Meisterschaftswertung der Jungen Reiter/innen zusammen mit den Reiter/innen/Senior/en/innen. - Hotelbuchungen: siehe www.rv-velen.de. - Für die LP Nr. 1 und 2 dieser Ausschreibung ist die im FN-Kalender vollständig veröffentlichte, durch die FEI/FN genehmigte Ausschreibung maßgebend (siehe auch in NeOn). - Achtung: alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein. Registrierung unter www.pferd-aktuell.de ttp://www.fn-dokr.deoder bei Birgit Kostka, Tel.: 02581 / 63 62-172. |
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| Besondere Bestimmungen: | |
Bestimmungen Internationale Prüfungen VI. Einladungen: Ausländische Teilnehmer: Die Teilnehmer, die gemäß ¿VII. Mindestvoraussetzungen für Teilnehmer und Pferde¿ startberechtigt sein müssen, werden vom Veranstalter über ihre FN eingeladen. Deutsche Teilnehmer: CIC1*: Leistungsklasse V 1 - 5; bundesweit offen. CIC2*: Die Teilnehmer müssen gemäß ¿VII. Mindestvoraussetzungen für Teilnehmern und Pferden¿ qualifiziert sein; bundesweit offen. Bei zu hohem Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter das Recht vor die Anzahl der Teilnehmer auf 6 pro ausländischer Nation die Anzahl der Pferde auf 2 pro Teilnehmer und Prüfung zu begrenzen. Alle Teilnehmer: Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 3 pro Prüfung (5 jährig oder älter) Ein Pfleger pro Teilnehmer Bestimmungen Nationale Prüfungen B. LP Nr. 3 - 4 für Stamm-Mitglieder eines in der BRD anerkannten RV. INTERNATIONALE vIELSEITIGKEITSPRÜFUNGEN Gesamtgeldpreis 3.000,00 EUR (Bruttobetrag) PrüfungSumme Prüfung Nr. 11.000,00 EUR Prüfung Nr. 22.000,00 EUR Auszahlung von Geldpreisen und Erstattungen Alle Geldpreise sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise sowie Erstattungen (z. B. Transportkosten, Reisekosten)werden gem. FEI-RG Art 127/128 spätestens nach der letzten Prüfung ausgezahlt. Die ausgeschriebenen Geldpreise sind Bruttopreise. Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer. Je nach Absprache mit dem Pferdebesitzer verpflichtet sich jeder Teilnehmer, den Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise an den jeweiligen Pferdebesitzer weiterzureichen. Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehende Verpflichtungen der Teilnehmer in Abzug zu bringen. Das gilt auch für die Abzugsteuer nach § 50 a EstG für ausländische Pferdebesitzer. Hier wird nach Abzug der Umsatzsteuer vom Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen im Regelfall folgender Steuerabzug fällig: bis 250,00 EUR: 0 %, über 250,00 EUR 15 % ab 01.01.2009 zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Steuerabzugsbetrag (z. Z. 5,5 %). Ersetzte oder übernommene Reisekosten gehören nur insoweit zu den Einnahmen, als die Fahrt- und Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EstG übersteigen. Steuerabzüge sind auf Verlangen zu bescheinigen. Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, werden gebeten, eine Freistellungsbescheinigung mit Abgabe der Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag vorzulegen. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße Angabe der erforderlichen Daten. Der je Prüfung aufgeführte Gesamtgeldpreis ist auszuschütten. Sofern weniger Teilnehmer an den Start gehen, als Geldpreise gemäß Ausschreibung ausgeschrieben wurden, muss der Präsident der Richtergruppe den Gesamtgeldpreis neu aufteilen. Der Geldpreis für den Sieger darf max. 1/3 des Gesamtgeldpreises pro Prüfung betragen. Pro Prüfung erhalten 25 % der Teilnehmer einen Geldpreis bzw. einen anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreis, es werden jedoch mindestens 5 Einzelpreise ausbezahlt (Art. 127). Zugelassene Teilnehmer und Pferde gemäß Ziffer VI. und VII. Ausrüstung gemäß 521 und 522 Bewertung gemäß Art. 502.1 |
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