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Turnier

Immenhausen-Gut Waitzrodt
  Logo und Link zur Zeitschrift PFERDESPORT Journal

Die vollständige Ausschreibung
finden Sie in der Zeitschrift:
PFERDESPORT Journal

Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte
Ausschreibung!



strukture Ort: Immenhausen-Gut Waitzrodt
strukture Landesverband: Hessen

strukture Datum: Aug 27, 2011 - Aug 28, 2011
strukture Papier-Nennschluss: 26.07.2011 23:59 Uhr
strukture Online-Nennschluss: 01.08.2011 18:00 Uhr
strukture Online-Nachnennschluss: 25.08.2011 23:59 Uhr

strukture Internet: http://www.waitzrodt.net
   
strukture Teilnahmeberechtigung:
 

BESTIMMUNGEN INTERNATIONAL

V. Einladungen:

Ausländische Teilnehmer:

Die Teilnehmer, die gemäß VI. Mindestvoraussetzungen für Teilnehmer und Pferde startberechtigt sein müssen, werden vom Veranstalter über ihre FN eingeladen.

Deutsche Teilnehmer:

Leistungsklasse V 1 - 5; bundesweit offen.

Bei zu hohem Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter das Recht vor

die Anzahl der Teilnehmer auf 5 pro ausländischer Nation

die Anzahl der Pferde auf 2 pro Teilnehmer und Prüfung

zu begrenzen.

Alle Teilnehmer:

Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 3 (5jährig oder älter)

Ein Pfleger pro Teilnehmer

VI. mindestvoraussetzungen für Teilnehmer und Pferde

Für internationale Turniere müssen die entsendenden FNs (einschließlich der gastgebenden FN) der Nennung für jeden Teilnehmer und für jedes Pferd einen Nachweis beifügen, dass sie gemäß Art. 506 des Vielseitigkeits-RG ordnungsgemäß die Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Deutsche Teilnehmer sind gemäß LPO § 6.2 für die Beachtung und Einhaltung der korrekten Teilnahmevoraussetzungen verantwortlich. Ein entsprechender Nachweis ist der Nennung beizufügen.

Alle Qualifikations-Turniere müssen anerkannt sein und nationale Prüfungen müssen nachweislich wenigstens gleich hohe Anforderungen haben wie die entsprechende internationale Prüfung auf gleichem Niveau (für deutsche Prüfungen über LPO-Anforderungen sichergestellt).

Der Technische Delegierte oder eine von ihm benannte Person muss überprüfen, ob für alle Pferde und Teilnehmer, die an internationalen Prüfungen teilnehmen, ein entsprechender Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, der FN vorliegt.

Für CIOs, CCIs und CICs muss die entsprechende Mindestvoraussetzung im Kalenderjahr oder in den zwei vorangegangenen Jahren erzielt worden sein. Für die Anrechnung der Mindestvoraussetzungen werden CCIs bis 24 Tage vor dem Geländetag der betreffenden Prüfung und CICs noch bis 10 Tage vor dem Geländetag der betreffenden Prüfung berücksichtigt.

Mindestvoraussetzungen können entweder als Paar oder von Teilnehmer und Pferd unabhängig von einander erzielt worden sein.

Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen kann ein CIC Ergebnis durch ein CCI Ergebnis des gleichen Niveaus ersetzt werden

Ausnahmen von dieser Regelung sind nur gemäß Art. 506.6. und Art. 506.8, 9,10 möglich.

Definition Mindestvoraussetzung:

Mindestvoraussetzungen gemäß FEI sind erfüllt, wenn in einer Prüfung die nachfolgenden Mindestleistungen erbracht wurden:

Dressur: nicht mehr als 75 Minus-Punkte erzielt

Gelände CIC: 0 Hindernisfehler

Gelände CCI: nicht mehr als 20 Hindernisfehler

Gelände: die Bestzeit um nicht mehr als 90 Sekunden überschritten

Springen: nicht mehr als 16 Hindernisfehler

CIC1*

Es gelten die Mindestanforderungen der entsendenden FN: Für Pferde deutscher Teilnehmer gilt § 600 LPO: VL: Teilnehmer mit Lkl. V 1 - 5.

BESTIMMUNGEN NATIONAL

Vereine bundesweit. Ausländische Teilnehmer müssen durch ihre jeweiligeFN genannt werden

   
strukture Besondere Bestimmungen:
 

BESTIMMUNGEN INTERNATIONAL

I. Allgemeine Informationen:

FEI-Veranstaltungs-Nr.2011_CI_0248

Veranstalter

Reitverein Gut Waitzrodt e.V.

Gut Waitzrodt

D-34376 Immenhausen

Internet-Adresse:

www.waitzrodt.net

Turnierausschuss

Vorsitzender Christoph Sommer

Turnierbüro Bettina Heubl

Pressebüro Joachim Sommer

Turnierleiter:

Name:Joachim Sommer

Adresse:Gut Waitzrodt

D-34376 Immenhausen

Telefon:(0049) 5673/7162

Telefax:(0049) 5673/7263

Email turnier@waitzrodt.net

Veranstaltungsort:

Adresse:Gut Waitzrodt

D-34376 Immenhausen (nahe Kassel)

Anfahrt (Auto/Bahn/Flugzeug):

Auto: Navi-Adresse: 34376 Immenhausen, Gut Waitzrodt (an der Landesstraße L3233 zwischen Immenhausen und Holzhausen)

Bahn: Bahnhof Immenhausen

Flugzeug: Flughafen Paderborn, Frankfurt oder Hannover

II. Allgemeine Bestimmungen:

Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:

- den FEI-Statuten, 22. Ausgabe 2007, Stand 1. Januar 2011,

- dem FEI-Generalreglement, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2011,

- dem FEI-Veterinärreglement, 12. Ausgabe, gültig ab 5. April 2010, Stand 1. Januar 2011,

- den Anti-Doping und MCP-Bestimmungen im Pferdesport (EADMCR), 2. Ausgabe 2010,

Stand 1. Januar 2011,

- den FEI Anti-Doping Bestimmungen für Athleten (ADRHA), basierend auf den 2009 überarbeiteten Richtlinien, Stand 1. Januar 2011,

- dem FEI-Vielseitigkeitsreglement, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2011,

und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen.

Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o. g. FEI-Statuten und dem Generalreglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden.

Die FNs sind für das korrekte Alter ihrer Teilnehmer verantwortlich.

Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1.4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an.

III. Offizielle:

Richtergruppe:

Vorsitzender:Joachim Daum, Deutschland

E-Mail: LBJBJ@aol.com

Mitglied:Friedhelm Kohsfeld, Deutschland

E-Mail: fkohsfeld@web.de

Weiteres Mitglied TP Springen:Hartmut Keiling, Deutschland

E-Mail: hartmut.keiling@sabiv.de

Technischer Delegierter:

Name:Rolf Schmidt, Deutschland

E-Mail: schmidtrolf@gmx.de

Parcourschef Gelände und Springen:

Name:Bernd Backhaus, Deutschland

E-Mail: bernd.backhaus@gmx.de

Chef-Steward:

Name:Wolfgang Mengers, Deutschland

E-Mail: mengersw@llh.hessen.de

Steward-Assistant:

Name:Ernst-Heinrich Walz, GER

FEI-Veterinärdelegierter:

Name:Dr. Hans Mehrdorf, Deutschland

E-Mail: felix.mehrdorf@web.de

Beauftragter/Sicherheitsbeauftragter der deutschen FN:

Name:Rolf Schmidt, Deutschland

VII. Vergünstigungen:

Teilnehmer

Hotel: Siehe Hotelliste auf der Homepage www.waitzrodt.net .

Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Pfleger

Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen angemessene Sanitäreinrichtungen, inkl. Dusche und fließend warmem / kaltem Wasser, zur Verfügung stehen.

Pferde

Der Veranstalter gewährt keine Transportkostenentschädigungen.

Die Einstallung der Pferde vom 26. August 2011 bis 28. August 2011 wird bezahlt vom Teilnehmer.

Futter muss mitgebracht werden.

Kosten für Stromanschluss: 20,-- EUR pro Anschluss

Größe der Boxen: mind. 3m x 3m.

Anreise

Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Teilnehmern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können.

Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz

Es steht kein Fahrdienst zur Verfügung.

Werbung bei Teilnehmern und Pferden

Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern gemäß Artikel 135 des Generalreglements, das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen.

Der Chefsteward muss, bevor die Teilnehmer den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 135 eingehalten werden.

VIII. Nennungen:

Alle Teilnehmer und Pferde / Ponys, die an einer internationalen Prüfung im In- und / oder Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein.

Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN genannt.

Nennungsschluss:27.07.2011

Nenngeld: 35,00 EUR pro reserviertem Startplatz

Startgeld: 20,00 EUR pro startendem Pferd

MCP-Gebühr: 12,50 SFr.

Box: 60,00 EUR (Späne-Box: 80,-- EUR) (im Privat-Quartier)

Boxengeld und Nenngeld müssen der Nennung als Verrechnungsscheck beigefügt werden. Bei Nennung über das deutsche Nennung-Online-Verfahren wird der entsprechende Betrag über

das Lastschriftverfahren eingezogen.

Startgeld und MCP-Gebühr werden bei Erklärung der Startbereitschaft fällig.

Für Nachnennungen ist der Veranstalter berechtigt, Gebühren gemäß Gebührenordnung NF GER zu berechnen - diese Bestimmung gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Teilnehmer.

Die Nennungen müssen folgende Angaben enthalten:

Pferde / Ponys:

Name des Pferdes / Ponys, FEI-Pass-Nummer, FEI-Eintragungsnummer, Rasse / Zuchtverband, Geburtsjahr, Geburtsland, Abstammung, Geschlecht, Farbe, Besitzername(n).

Teilnehmer:

Name des Teilnehmers, Geburtsdatum des Teilnehmers, Nationalität des Teilnehmers, FEI-Personennummer.

Die Nennungen sind zu richten an:

Name:Joachim Sommer

Adresse:Gut Waitzrodt, 34276 Immenhausen

Telefon:05673/7162, 0172/7734417

Fax:05673/7263

Email:turnier@waitzrodt.net

Sofern ein Teilnehmer nach dem definitiven Nennungsschluss absagt oder auf dem Turnier nicht erscheint, muss entweder der Teilnehmer oder die zuständige FN, über die der Teilnehmer genannt wurde, die tatsächlichen Kosten (z. B. für Unterkunft der Teilnehmer bzw. Stallgeld für die Pferde), die dem Veranstalter aufgrund der späten Absage bzw. durch Nichterscheinen entstanden sind, übernehmen.

Nennungen werden nur mit den von der FEI geforderten vollständigen Angaben, insbesondere inkl. der Qualifikationsnachweise, angenommen.

IX. Grenzformalitäten und Gesundheitsbescheinigungen:

1. Grenzformalitäten

Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht der Veranstalter zur Verfügung.

Zoll- und Veterinärgebühren werden nicht übernommen.

2. Gesundheitsbescheinigungen

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:

a)wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung,

b)wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedsstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.

Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden.

Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden.

X. Veterinärmedizinische Angelegenheiten:

1. Turniertierarzt:

Name:Tierklinik Kaufungen

Adresse:Pfingstweide 2, D-34260 Kaufungen

Telefon:05605/70978

Fax:05605/70982

E-Mail:info@tierklinik-kaufungen

2. Veterinär-Aspekte A gemäß Veterinär-Reglement, 12. Ausgabe 2010, Stand 1. Januar 2011

Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen

Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art.1011 und dem Vielseitigkeitsreglement, Art. 518.1 für CCIs und 518.2 für CICs, durchgeführt.

Pferdepässe (Art. 137)

1. Alle Pferde, die für eine Prüfung bei CNs oder CIMs (CCI1*/CCI2*/CIC1*/CIC2* (inkl. JYP)) genannt wurden und deren Nationalität nicht die der gastgebenden Nation entspricht und alle Pferde, die für andere CIs, CIOs, FEI Championate, Regionale und (Para-)Olympische Spiele unabhängig der Nationalität des Pferdes (vgl. GRs 139.2) genannt wurden, müssen zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes (inkl. FEI Recognition Card und ggf. FEI-Eintragungsnummer) sein.

2. Alle Pferde, die für CNs oder CIMs (CCI1*/CCI2*/CIC1*/CIC2* (inkl. JYP)) genannt werden und deren Nationalität die der gastgebenden Nation entspricht, benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen, müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen.

Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)

Seit dem 1. Januar 2005 wird von allen Pferden, die an FEI Veranstaltungen teilnehmen, eine Influenza-Impfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor der FEI Veranstaltung verlangt.

1. Alle Pferde, die an einer FEI Veranstaltung teilnehmen, müssen anfänglich zwei Impfungen im Abstand von 21 bis 92 Tagen erhalten haben. Danach muss eine dritte Impfung innerhalb von 7 Monaten nach der zweiten Impfung erfolgen. Danach (nach der dritten Impfung) ist eine mindestens jährliche Impfung Pflicht (d. h. innerhalb eines Jahres nach der vorhergehenden Impfung).

2. Wenn ein Pferd für eine FEI Veranstaltung genannt wurde, muss die letzte Wiederholungsimpfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor Ankunft am Veranstaltungsort erfolgt sein.

3. 7 Tage vor Beginn einer FEI Veranstaltung darf keine Impfung erfolgen.

4. Alle Pferde, für die eine korrekte Impfung gemäß den früheren FEI Pferde-Influenza-Bestimmungen vor dem 1. Januar 2005 bescheinigt wurde, benötigen keine erneute Grundimmunisierung, vorausgesetzt sie wurden gemäß den früheren Bestimmungen korrekt grundimmunisiert und jährlich geimpft und die neuen Bestimmungen bzgl. Wiederholungsimpfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor der FEI Veranstaltung wurden befolgt.

Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Art. 1016.4)

Bei CCI3/4*, CCIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CCIs empfohlen werden.

Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, liegt die Anzahl der zu untersuchenden Pferde im Ermessen des beauftragten Veterinärs/Veterinärdelegierten. Bei CCIs (3*/4*), CSIs (3*/4*/5*), CIOs, Weltcup-Qualifikationen und Cup-Finals, Championaten und Spielen wird empfohlen, dass bei mindestens 5 % aller Pferde (mindestens jedoch bei 3 Pferden) Proben zu nehmen sind (Vet. Regs. Art. 1015).

Für Turniere, die dem FEI Medication Control Program unterliegen (nur Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.

Medication Control Program (MCP)

Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I II wird empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier 12,50 SFr. als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen.

Anerkanntes Labor (Art.1021)

Gemäß dem Medication Control Program (MCP) in Gruppe I und II werden alle nach Vet. reg. Art. 1016 genommenen Dopingproben vom Labor HFL Sport Science, Quotient Bioresearch Limited, Newmarket Road, Fordham, Cambridgeshire, CB7 5WW, Great Britain, Internet: www.jfl.co.uk,

Tel : +44.1638 724 406, Fax : +44.1638 724 407, E-Mail : SMaynard@hfl.co.uk (Dr Steve Maynard) analysiert.

XI. Verschiedenes:

Einsprüche (Art. 163)

Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr. zu hinterlegen.

Allgemeine Auswertung am Ende der Prüfungen

Sonderehrenpreise:

Für das beste Gelände: Am dichtesten an der Bestzeit

Für den besten Stil im Gelände

Siegerehrungen / Platzierungen

Siegerehrung im Anschluss an die Prüfung, die drei Besten zu Pferde.

Im Anschluss Meisterehrung in der Verbandsmeisterschaft Kurhessen-Waldeck.

Auszahlung von Geldpreisen und Erstattungen

Alle Geldpreise sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise sowie Erstattungen (z. B. Transportkosten, Reisekosten) werden gem. FEI-RG Art 127/128 spätestens nach der letzten Prüfung ausgezahlt. Die ausgeschriebenen Geldpreise sind Bruttopreise.

Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer. Je nach Absprache mit dem Pferdebesitzer verpflichtet sich jeder Teilnehmer, den Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise an den jeweiligen Pferdebesitzer weiterzureichen. Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehende Verpflichtungen der Teilnehmer in Abzug zu bringen. Das gilt auch für die Abzugsteuer nach § 50 a EstG für ausländische Pferdebesitzer. Hier wird nach Abzug der Umsatzsteuer vom Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen im Regelfall folgender Steuerabzug fällig: bis 250,00 EUR: 0 %, über 250,00 EUR 15 % ab 01.01.2009 zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Steuerabzugsbetrag (z. Z. 5,5 %). Ersetzte oder übernommene Reisekosten gehören nur insoweit zu den Einnahmen, als die Fahrt- und Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EstG übersteigen. Steuerabzüge sind auf Verlangen zu bescheinigen.

Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, werden gebeten, eine Freistellungsbescheinigung mit Abgabe der Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag vorzulegen. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße Angabe der erforderlichen Daten.

Versicherung

Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.

Haftung

Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus.

Medical Card

Alle Teilnehmer müssen während der Geländeprüfung eine Medical Card an leicht zugänglicher Stelle bei sich tragen. Die Teilnehmer müssen die Medical Cards bei Ankunft im Turnierbüro abgeben, damit der Veranstalter sie von Turnierarzt und TD überprüfen lassen kann.

Turnier-Organisation

In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch den ausländischen Richter dem FEI Eventing Department mitzuteilen.

Stallsicherheit / Zutrittsausweise für das Turniergelände

Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5. Stallsicherheit gemäß Veterinär RG Art.1005.2 und RG Vielseitigkeit Annex 13.

Arzt / Sanitätsdienst, Schmied

Name des Arztes:

Johanna Schafft-Sommer, Gut Waitzrodt, D-34376 Immenhausen,

Tel.: 0172/9229924

Sanitätsdienstes:

Deutsches Rotes Kreuz Hofgeismar, Zum Lindenrondell 5, D-34379 Calden,

Tel. 0174/3467271, email: alexander.kaiser@drk-hofgeismar.de

Name des Schmieds:Ralph Wölfel, Paul du Ry Str. 1, D-34376 Immenhausen,

Telefon: 0173/2576918

Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten bzgl. der Auslegung der Ausschreibung (bei Übersetzungen) ist die englische Ausschreibung gültig.

Code of Conduct

Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des Weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen.

1.Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport.

2.Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln.

3.Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden.

4.Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer Turnierkarriere weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den Ruhestand.

5.Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.

BESTIMMUNGEN NATIONAL

- Veranstalterhomepage: www.waitzrodt.net

- Einsätze/Nenngelder sind der Nennung als Verrechnungsscheck beizufügen,

bzw. werden bei Nennung Online durch Lastschriftverfahren abgebucht.

- Die Zeiteinteilung und die Pferde- /Reiterliste steht ab dem 18.08.2011 im Internet u.a. unter www.fn-neon.dezur Verfügung. Ansonsten wird eine Zeiteinteilung nur nach Beilage eines frankierten und adressierten Umschlages zugesandt.

- Boxen stehen begrenzt zur Verfügung.

- Eigene Stallzelte können nach Absprache gegen eine Gebühr von 30,00 aufgestellt werden. In Prfg.Nr.18 ist unter Nenngeldpauschale von Online-Nennern die entsprechende Anzahl zu reservieren.

- Geldpreisauszahlung gem. § 25.2 für die an 1.-4.Stelle platzierten Teilnehmer.

- Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen.

- Die Bestimmungen zum internationalen Teil (LP 1) der Ausschreibung sind im FN-Kalender und in verkürzter Form in NeOn einzusehen.

- Spänebox 80,--

- Box (Stroh) 60,--

- Spanferkelessen 10,-- . In Prfg.Nr.19 ist unter Nenngeldpauschale von Online-Nennern die entsprechende Anzahl zu reservieren

Besondere Bestimmungen für die KHW-Verbandsmeisterschaft:

Für KHW-Stamm-Mitglieder ergibt sich das Meisterschaftsergebnis der Reiter/Senioren aus Prfg. 1. Ebenso bei den Jungen Reitern und Junioren. Beenden weniger als 3 KHW-Junioren die Prfg. 1, so wird für die weiteren Medaillenplätze das Ergebnis der Prfg. 2 zu Grunde gelegt. Für die Meisterschaftswertung kommen nur Reiter in Betracht, die alle Teilprüfungen beendet haben. In der Altersgruppe der Jungen Reiter müssen mindestens 3 Reiter starten, ansonsten werden sie der nächsthöheren Altersgruppe zugeordnet. Bei Reitern mit mehreren Pferden wird nur das bessere Pferd gewertet.

IGV-Trophy-Wertung 2011

Teilnehmer:

VE: offen für IGV-Mitglieder VO, V6

VA: offen für IGV-Mitglieder V6, V5

Achtung NEU:

Jeder, der an der IGV-Trophy teilnehmen möchte, muss sich dafür offiziell anmelden. Das Anmeldeformular gibt es auf der IGV-Seite (www.igv-hessen.de) als PDF-Formular zum Donwloaden oder Ausfüllen. Anmelden kann sich jeder, der IGV-Mitglied ist und die entsprechende LK besitzt. Anmeldeschluss für die Trophy ist der Nennungsschluss des 3. Qualifikationsturniers = 19.04.2011 NS Altenstadt. Hat ein Reiter mehr als ein Pferd, wird immer das beste Ergebnis gewertet. Entscheidet sich jemand erst nach dem 1. oder 2. Qualifikations-Turnier für die Teilnahme an der Trophy, bekommt er die Punkte der ersten zwei Turniere nachgetragen.

Qualifikationsturniere:

2 Wertungen müssen mind. geritten werden, 3 werden gewertet.

23.-24.04.2011 Offenbach-RumpenheimVE, VA

21.-22.05.2011AltenstadtVE, VA

25.-26.06.2011LauterbachVE, VA

02.-03.07.2011 ObernburgVE

20.-21.08.2011HünfeldVE, VA

27.-28.08.2011Gut WaitzrodtVE, VA

10.-11.09.2011 Drommershausen - Finale VE, VA

Der jeweils Beste einer Prüfung erhält 12 Punkte, der Zweitbeste 10, der Drittbeste 8, der Viertbeste 6, der Fünftbeste 4, der Sechste und alle Weiteren 2 Punkte. Teilnehmer, die ausscheiden, erhalten 1 Punkt. Kein Start = 0 Punkte.

Bei der Finalprüfung gibt es doppelte Punktzahl. Sieger ist der/die Reiter/in, die nach dem Finale die höchste Punktzahl hat. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet das bessere Ergebnis in der Finalprüfung.

Gewinne:

Die 3 besten Teilnehmer aus der VE und VA erhalten einen Gutschein für einen Lehrgang in Warendorf mit Andreas Ostholt für das Frühjahr 2012.

Die Bestimmungen zur Kreismeisterschaft erhalten Sie über og. Nennungsanschrift.

   
strukture Prüfungen:
Datum Prüfung Disziplin Preisgeld LKL/Art
Aug 28, 2011 1. CIC 1* -international- GEV 2,000.00 EUR /LP
Aug 27, 2011 2. Vielseitigkeitsprfg. Kl.A GEV 600.00 EUR /LP
Aug 27, 2011 3. Dressurprüfung Kl.A DRE 150.00 EUR D6 D5 D4 D3/LP
Aug 28, 2011 4. Stilspringprüfung Kl.A* SPR 150.00 EUR S6 S5 S4 S3/LP
Aug 28, 2011 5. Stil-Geländeritt Kl.A GEV 150.00 EUR /LP
Aug 27, 2011 6. Dressurwettbewerb Kl.E DRE 0.00 EUR /WB
Aug 27, 2011 7. Stilspringwettbewerb Kl.E SPR 0.00 EUR /WB
Aug 27, 2011 8. Stil-Geländeritt Kl.E GEV 0.00 EUR /WB
Aug 27, 2011 9. Komb. Wettbewerb Kl.E SOP 0.00 EUR /WB
Aug 27, 2011 10. Dressur Reiter WB DRE 0.00 EUR /WB
Aug 27, 2011 11. Spring Reiter WB SPR 0.00 EUR /WB
Aug 28, 2011 12. Gelände Reiter WB GEV 0.00 EUR /WB
Aug 28, 2011 13. Komb. Geländeeinsteiger-Wettbewerb SOP 0.00 EUR /WB
Aug 27, 2011 14. Hunterklasse Gelände - 80er GEV 100.00 EUR /LP
Aug 27, 2011 15. Eignungsprüfung Kl.A für Reitpferde mit EPR 150.00 EUR E6 E5 E4 E3 E2 E1/LP
Aug 28, 2011 16. Reiter-WB DRE 0.00 EUR /WB
Aug 28, 2011 17. Pony - Cross - Führzügelkl. WB SOS 0.00 EUR S0/WB
Aug 27, 2011 18. Nenngeldpauschale Eigenes Stallzelt SOS 0.00 EUR /WB
Aug 27, 2011 19. Nenngeldpauschale Spanferkelessen SOS 0.00 EUR /WB



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