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Die vollständige Ausschreibung |
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| Ort: Münster-Handorf | |
| Landesverband: Westfalen | |
| Datum: Jul 26, 2011 - Jul 31, 2011 | |
| Papier-Nennschluss: 29.06.2011 23:59 Uhr | |
| Online-Nennschluss: 05.07.2011 18:00 Uhr | |
| Online-Nachnennschluss: 18.07.2011 23:59 Uhr | |
| Teilnahmeberechtigung: | |
A. LP Nr. 1 - 12, 16 - 25, 30 - 36 für Stamm-Mitglieder eines anerkannten RV der BRD. B. LP Nr. 13 - 15, 26 - 29 und 62 - 64 für Angehörige des Championats-, B- und B2-Kaders; - der LK D1 und S1, die Stamm-Mitglied eines anerkannten RV der BRD sind; - der LK D2 und S2, die Stamm-Mitglied eines den Pferdesportverbänden Rheinland, Weser-Ems oder Westfalen angeschlossenen RV sind; - Stamm-Mitglieder der LK D/S3 und D/S4 der dem Pferdesportverband Westfalen angeschlossenen RV; Teilnehmer/innen eines anerkannten RV der BRD auf - a) 6j. Pferden mit Rheinischem oder Westfälischem Fohlenbrand, die 2010 zum Bundeschampionat der 5j. Springpferde bzw. 5j. Dressurpferde qualifiziert waren u./o. 2011 qualifiziert sind; - b) 5j. Pferden mit Rheinischem oder Westfälischem Fohlenbrand, die für das Bundeschampionat 2011 der 5j. Spring- bzw. 5j. Dressurpferde qualifiziert sind. C. LP Nr. 37 - 64 für Stamm-Mitglieder der dem Pferdesportverband Westfalen angeschlossenen RV. D. LP Nr. 13 - 15, 26 - 29 und 62 - 64 für bis zu 20 Einzelreiter auf persönliche Einladung des Veranstalters. Leistungsprüfungen gem. LPO Die Entscheidung über das Westfalen-Kontingent im Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes/Reitponys trifft eine Auswahl-Kommission des Westf. Pferdestammbuches e. V. Die Auswahl der Reitpferde/Reitponys erfolgt unabhängig von der Platzierung in den diversen Reitpferde- bzw. Reitponyprüfungen (LP Nr. 1 - 12 dieser Ausschreibung). Das Westf. Pferdestammbuch e. V. behält sich - falls erforderlich - die Terminierung einer zweiten Westfalen-Sichtung vor. Gesetzt und damit startberechtigt sind die Sieger der Westfalen-Championate für 3j.- und 4j. Reitpferde und Reitponys. 3- und 4j. Ponys, die sich zum Bundeschampionat des Deutschen Reitponys qualifizieren, benötigen eine Messbescheinigung, die nicht älter als 1. Juli 2011 ist. |
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| Besondere Bestimmungen: | |
- Einsätze/Nenngelder und die LK-Abgabe sind der Nennung als Scheck beizufügen bzw. bei der Anwendung von NeOn mittels Lastschriftverfahren zu entrichten. - Für jeden reservierten Startplatz ist eine LK-Abgabe von 1,00 ¿ mit der Nennung zu entrichten!!! - Für Nennung-Online-User erfolgt die Bereitstellung der Zeiteinteilung im Internet unter www.fn-neon.de; an diese Teilnehmer wird keine Zeiteinteilung per Post verschickt. - Bei einer Platzierung bis zu einem 1/3 der gestarteten Teilnehmer, hat jedoch nur das zu platzierende 1/4 einen Anspruch auf Auszahlung des Geldpreises gem. Durchführungsbestimmungen zu § 25 LPO. - Für die LP Nr. 37 und 39 - 42 sowie 43 - 46, 49 - 51 und 52 - 54 dieser Ausschreibung sind die Einsätze nur für die max. möglichen Startplätze zu zahlen. - Bei allen Prüfungen, bei denen der Einsatz/das Nenngeld erst bei Startmeldung fällig ist sowie bei allen Mannschaftsprüfungen und den betreffenden Teilprüfungen gilt Nennungsschluss = Meldeschluss. - Gewünschte Unterkünfte (Boxen) für Pferde/Ponys müssen bei der Nennung bestellt und bezahlt werden. Für Futter und Einstreu hat jeder Verein bzw. Teilnehmer selbst zu sorgen (1. Einstreu/nur Stroh wird gestellt). Das Stallgeld beträgt 95,00 ¿ pro Pferd/Pony und muss den Einsätzen beigefügt werden. Erst nach Eingang des Stallgeldes gilt die Bestellung als verbindlich. Für die an den Wettkämpfen Nr. 37, 43, 49 und 52 dieser Ausschreibung teilnehmenden Pferde/Ponys gelten besondere Konditionen, wenn die Bestellung über den nennenden Verein erfolgt. - Für Wohnwagen mit Stromanschluss (gilt auch für Transporter mit Wohnkabine) ist eine Gebühr von 25,00 ¿ zu entrichten. Die Bestellungen und die Bezahlung müssen mit der Nennung erfolgen. - Wünsche für Wohnwagenstellplätze u./o. Zelte sind mit der Nennung anzugeben. - Für die Nennungen zu den LP Nr. 37 - 42, 43 - 46, 49 - 51 und 52 - 54 dieser Ausschreibung hat der zuständige Verein eine schriftliche Mannschaftsaufstellung mit der Benennung der/des Mannschaftsführer/s/in bis Nennungsschluss abzugeben. - Ponys, die in LP Nr. 43 - 48 dieser Ausschreibung gestartet werden, dürfen nach ihrer Ankunft auf dem Turniergelände nur von den Teilnehmern/innen geritten werden, die die Ponys auch in den LP starten. - Hotels in 2 - 7 km Entfernung: Deutscher Vater (Tel.: 0251/932090); Landhaus Eggert (Tel.: 0251/328040); Parkhotel Haus Vennemann (Tel.: 0251/329071); Romantikhotel Hof zur Linde (Tel.: 0251/32750); Hotel Wersetürmken (Tel.: 0251/326325 oder 390830). - Die Startfolge in LP Nr. 37, 43, 49/50 und 52/53 dieser Ausschreibung wird nach Nennungsschluss vom Veranstalter ausgelost. Die Startfolge wird in den Teil-LP Nr. 39, 41, 42 bzw. 44 dieser Ausschreibung beibehalten. - Es wird Dispens von § 402,B für die Dressurprfg. der Kl. L erteilt. - Ponys sind nur in den LP dieser Ausschreibung startberechtigt, in denen sie ausdrücklich erwähnt werden! - Die endgültigen Meldeschlüsse werden in der Zeiteinteilung bekannt gegeben. - Das Westf. Pferdestammbuch e. V. übernimmt für alle zum Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes/Reitponys qualifizierten 3- und 4j. Pferde/Ponys das Nenngeld. Die Besitzer verpflichten sich mit Abgabe der Nennung, das Stallgeld in Warendorf zu übernehmen. Die Einstallung am Veranstaltungsplatz ist ohne Rücksicht auf die Entfernung zum Heimatstall und die Verweildauer in Warendorf Pflicht. - Qualifikation zum R+V Jugend-Cup 2011 Der Cup besteht aus einer Dressurreiterprüfung Kl. A, einer Stilspringprüfung Kl. A** und einer Kombinierten Prüfung Kl. A. In den Qualifikationen werden Punkte für die platzierten Teilnehmer der Kombinierten Prüfung vergeben. Zum Finale sind die jeweils an 1.-5. Stelle platzierten Junioren sowie bei Doppelqualifikation nachrückende Junioren aus der Zwischenwertung gemäß Punktsystem zugelassen. Sollte eine Komb. Prüfung aufgrund der hohen Teilnehmerzahl in mehrere Abteilungen geteilt werden, qualifizieren sich die insgesamt an 1.-5. Stelle rangierenden Junioren. Für die Zwischenwertung zählen die 2 besten Ergebnisse aus den Qualifikationen (Kombinierte Prüfung) eines Teilnehmers. Der/die Vorjahressieger/in im R+V Jugend-Cup ist in den Qualifikationen, jedoch nichtim Finale, startberechtigt. Im Finale gilt je Teilnehmer 1 Startplatz. - Richter: Sabine Bernstein, Uwe Damm, Joachim Daum, Joachim Geilfus, Sylvia von Heereman-Unterberg, Gisela Huniken, Dr. Hans-Peter Karp, Tonius Lehmkuhl, Harry Lorenz, Peter Mannheims, Heiner Messing, Dieter Scheermann, Peter Schmerling, Hans-Peter Schmitz, Heide Schröder, Michael Settertobulte, Eberhard Stripling, Klaus Storbeck, Jürgen Uthoff, Stefan Weyandt und Karl-Heinz Wiemer. - Veranstaltungsorte: Westf. Pferdezentrum für Ausbildung und Verkauf, Sudmühlenstr. 33 - 35 und Westf. Reit- und Fahrschule, Havichhorster Mühle 100a, 48157 Münster-Handorf (Spring-, Fahr- und evtl. Eignungsprüfungsplatz: Rasen; Dressurplatz: Sand bzw. Halle). |
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| Prüfungen: | |