Mit Hilfe des Turnierkalenders können Sie nach bestimmten Veranstaltungen und speziellen Prüfungen recherchieren.
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Als Suchergebnis erhalten Sie immer eine Liste mit Turnieren, die Ihren Sucherkriterien entsprechen.
Die vollständige Ausschreibung |
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| Ort: Remchingen-Wilferdingen | |
| Landesverband: Baden-Württemberg | |
| Datum: Aug 6, 2010 - Aug 8, 2010 | |
| Papier-Nennschluss: 06.07.2010 23:59 Uhr | |
| Online-Nennschluss: 12.07.2010 18:00 Uhr | |
| Online-Nachnennschluss: 05.08.2010 12:00 Uhr | |
| Teilnahmeberechtigung: | |
Prfg.1,2,4: Stammmitglieder von Vereinen des Reg.Bez. Karlsruhe, Stuttgart und Südliche Weinstrasse sowie Teilnehmer der Prfg. 3. Prfg. 3,7,8: Stammmitglieder von Vereinen aus Baden-Württemberg. Prfg. 5: Stammmitglieder von Vereinen des Reg.-Bez. Karlsruhe sowie Teilnehmer der Prfg. 3. Prfg. 6: Stammmitglieder von Vereinen des RR Hügelland. |
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| Besondere Bestimmungen: | |
- Veranstaltungsort: Jahnstr. 25 (Unterstattwiesen), 75196 Remchingen-Wilferdingen. - Rückfragen ab 15 Uhr unter 0172/7342221 (Baumgartner). - Dressurplatz: Sand 20x60 m; Vorbereitungsplatz: Sand 25x45 m oder bei Regen Halle 23x44 m. - Einsätze/Nenngelder sind der Nennung als Scheck beizufügen oder es ist NeOn zu nutzen. Unbezahlte Nennungen werden nicht bearbeitet. - NeOn-Nennern wird keine Zeiteinteilung per Post zugesandt. Die Zeiteinteilung und Pferdeliste stehen im NeOn zum Download zur Verfügung. - Meldeschluss ist 90 Minuten vor Prüfungsbeginn, wenn in der Zeiteinteilung nichts anderes festgelegt ist. - Für Stammmitglieder des gastgebenden Vereins entfallen die Handicaps außer den LK. - Pro Pferd und Tag sind nur Starts in 2 LP erlaubt. - Auf dem gesamten Gelände sind die Hunde an der Leine zu führen. Bei Nichtbeachtung haftet der Hundebesitzer für sämtliche Schäden, z.B. auch zusätzliche Platzierungen bei gestörtem Ritt. - Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle von Reitern, Pferden oder Zuschauern, für Diebstahl sowie Sachschäden, die aus Haltung eines Pferdes entstehen. Die Teilnahme, der Besuch oder die Benutzung der Eintrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. |
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| Prüfungen: | |