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Turnier

Altensteig
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Die vollständige Ausschreibung
finden Sie in der Zeitschrift:
Reiterjournal

Verbindlich ist nur die genehmigte und gedruckte
Ausschreibung!



strukture Ort: Altensteig
strukture Landesverband: Baden-Württemberg

strukture Datum: Aug 13, 2010 - Aug 15, 2010
strukture Papier-Nennschluss: 13.07.2010 23:59 Uhr
strukture Online-Nennschluss: 19.07.2010 18:00 Uhr
strukture Online-Nachnennschluss: 12.08.2010 12:00 Uhr

   
strukture Teilnahmeberechtigung:
 

Internationale Prüfung:

I. Allgemeine Informationen:

Veranstalter : Nennungsschluss: 13.07.2010

Reitabteilung Altensteig

Gommertweg

72227 Egenhausen

Turnierausschuss

Vorsitzende:Sylvia Lehmann und Rüdiger Rau

Turnierbüro:Sylvia Terigi

Pressebüro: Kerstin Elsäßer

Turnierleiter

Name: Rüdiger Rau und Sylvia Lehmann

AnschriftTrögelsbach 2/1

72213 Altensteig

Tel.:.07453/7718, 0171/5435708

Telefax:07453/930622

E-Mail:kontakt@reitschule-rau.de oder info@shl-lehmann.de

Tel. Meldestelle: 07453/7730 Fax Meldestelle: 07453/930622

Veranstaltungsort:Altensteig

Adresse:Trögelsbach 2/1

72213 Altensteig

Anfahrt:

mit dem Auto:Autobahn A8, Ausfahrt Pforzheim-West (Nr. 43), auf die B10 in Richtung Bad Wildbad und weiter in Richtung Altensteig

oder

Autobahn A81, Ausfahrt Rottenburg (Nr. 29), auf die B28a in Richtung Nagold und weiter in Richtung Altensteig

mit der Bahn:Bahnhof Altensteig

mit dem Flugzeug:Flughafen Stuttgart

II. Allgemeine Bestimmungen:

Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:

- den FEI Statuten, 22. Ausgabe, Revision November 2009,

- dem FEI Generalreglement der, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2010,

- dem FEI Veterinärreglement, 12. Ausgabe, Stand 5. April 2010,

- den Anti-Doping und MCP-Bestimmungen im Pferdesport (EADMCR),

2. Ausgabe, Stand 5. April 2010,

- den FEI Anti-Doping Bestimmungen für Athleten (ADRHA), 2. Ausgabe, Revision 2009,

- dem FEI-Reglement für Vielseitigkeit, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2010,

und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen.

Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o. g. FEI-Statuten und dem General-Reglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden.

Die FNs sind für das korrekte Alter ihrer Teilnehmer verantwortlich.

Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1.4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an.

III. Offizielle:

Richtergruppe:

Vorsitzender:Franz Maier, GER

Mitglied:Dr. Ulrich Mletzko, GER

Technischer Delegierter:

Name:Gerd Haiber, GER

Email:trend.gardinen@t-online.de

Parcourschef Gelände und Springen:

Name: Rüdiger Rau, GER

Email:kontakt@reitschule-rau.de

Chef-Steward:

Name:Marisa Schädler, GER

Email:marisaschaedler@web.de

Steward-Assistent:

Name:Iris Goedicke-Ruggaber, GER

Email:Iris@steuerberater-goedicke.de

FEI-Veterinär-Delegierter:

Name: Dr. Wolfgang Leistner, GER

Email: wolfgang.leistner@t-online.de

Beauftragter/Sicherheits-Beauftragter der deutschen FN:

Name: Gerd Haiber, GER

VII. Vergünstigungen:

A. Teilnehmer

Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmer.

B. Pfleger

Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmer. Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen angemessene Sanitäreinrichtungen, inkl. Dusche und fließend warmem/kaltem Wasser, zur Verfügung stehen.

C. Pferde

Die Einstallung der Pferde kann ab Donnerstag, 12.08.2010, 15.00 Uhr vorgenommen werden.

Kosten für Stromanschluss 25 ¿.

Das Boxengeld beträgt 110 ¿. (Einstreu Stroh); bei Späneeinstreu Zuschlag von 15 ¿.

Der Veranstalter gewährt keinerlei Transportkostenentschädigungen.

Größe der Boxen: 3 x 3 m.

D. Anreise

Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Teilnehmern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können.

E. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz

Es steht kein Fahrdienst zur Verfügung.

F. Werbung bei Teilnehmern und Pferden

Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern gemäß Artikel 135 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen.

Der Chefsteward muss, bevor die Teilnehmer den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 135 eingehalten werden.

VIII. Nennungen:

Alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein.

Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN genannt.

Nennungsschluss:13. Juli 2010

Nenngeld:¿ 35,00

Startgeld:¿ 10,00

MCP-GebührSfr. 12,50 je Pferd

Box:¿ 110,00 + 15,00 ¿ Zuschlag für Spänebox

Boxengeld und Nenngeld müssen der Nennung als Verrechnungsscheck beigefügt werden. Startgeld und MCP-Gebühr werden bei Erklärung der Startbereitschaft fällig.

Für Nachnennungen ist der Veranstalter berechtigt, Gebühren gemäß Gebührenordnung NF GER zu berechnen - diese Bestimmung gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Teilnehmer.

Die ausländischen Teilnehmer müssen über ihre zuständige FN genannt werden.

Die Nennungen müssen folgende Angaben enthalten:

Pferde:

Name, Geburtsjahr, Rasse/Zuchtverband, Geburtsland, Abstammung, FEI-Pass-Nummer, FEI-Eintragungsnummer, Besitzername(n), Farbe, Geschlecht.

Teilnehmer:

Name des Teilnehmers, Geburtsdatum des Teilnehmer, Nationalität des Teilnehmers, FEI-Personennummer.

Nennungen sind zu richten an:Reitabteilung Altensteig

z.H. Frau Sylvia Terigi

Egenhauserstr.18

72213 Altensteig

Mobil: +49.1 73 - 6 60 31 56

Fax: +49.74 53 - 93 06 22 (Rüdiger Rau)

E-Mail: sylvia.terigi@arbeitsagentur.de

Sofern ein Teilnehmer nach dem definitiven Nennungsschluss absagt oder auf dem Turnier nicht erscheint, muss entweder der Teilnehmer oder die zuständige FN, über die der Teilnehmer genannt wurde, die tatsächlichen Kosten (z. B. für Unterkunft der Teilnehmer bzw. Stallgeld für die Pferde), die dem Veranstalter aufgrund der späten Absage bzw. durch Nichterscheinen entstanden sind, übernehmen.

Nennungen werden nur mit den von der FEI geforderten vollständigen Angaben, insbesondere inkl. der Qualifikationsnachweise, angenommen.

IX. Grenzformalitäten und Gesundheitsbescheinigungen:

1. Grenzformalitäten

Für Fragen zu erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht der Veranstalter zur Verfügung.

Zoll- und Veterinärgebühren werden vom Veranstalter nicht übernommen. Pro Pferd sind 20 EUR für die Abwicklung der Grenzformalitäten zu zahlen.

2. Gesundheitsbescheinigungen

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:

a)wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung beigefügt),

b)wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß der Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedsstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.

Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden.

Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden.

X. Veterinärmedizinische Angelegenheiten:

1. Turniertierarzt: Schwarzwaldtierklinik ,Bühlstr. 5, 75387 Neubulach, 07053/96910

2. Veterinär-Aspekte A gemäß Veterinär-Reglement, Stand 5. April 2010

Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen

Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art.1011 und dem Vielseitigkeitsreglement, Art. 518.1 für CCIs und 518.2 für CICs, durchgeführt.

Art. 511.2.2

Jedes für eine Prüfung bei CNs, CIC1/2* und CCIs1/2* im Ausland (vgl. GRs 139.2) und jedes für CIC3*, CCIs3/4*, CCIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland genannte Pferd muss zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes (inkl. FEI ¿Recognition Card und ggf. FEI-Eintragungsnummer) sein.

Art. 511.2.3

Pferde, die an CNs, CICs1/2* und CCIs1/2* im Heimatland teilnehmen benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen.

Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)

Seit dem 1. Januar 2005 wird von allen Pferden, die an FEI Veranstaltungen teilnehmen, eine Influenza-Impfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor der FEI Veranstaltung verlangt.

1. Alle Pferde, die an einer FEI Veranstaltung teilnehmen, müssen anfänglich zwei Impfungen im Abstand von 21 bis 92 Tagen erhalten haben. Danach muss eine dritte Impfung innerhalb von 7 Monaten nach der zweiten Impfung erfolgen. Danach (nach der dritten Impfung) ist eine Impfung Pflicht (d. h. innerhalb eines Jahres) spätestens zu wiederholen.

2. Wenn ein Pferd für eine FEI Veranstaltung genannt wurde, muss die letzte Wiederholungsimpfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor Ankunft am Veranstaltungsort erfolgt sein.

3. 7 Tage vor Beginn einer FEI Veranstaltung darf keine Impfung erfolgen.

4. Alle Pferde, für die eine korrekte Impfung gemäß den früheren FEI Pferde-Influenza-Bestimmungen vor dem 1. Januar 2005 bescheinigt wurde, benötigen keine erneute Grundimmunisierung, vorausgesetzt sie wurden gemäß den früheren Bestimmungen korrekt grundimmunisiert und jährlich geimpft und die neuen Bestimmungen bzgl. Wiederholungsimpfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor der FEI Veranstaltung wurden befolgt.

Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang IV)

Bei CCI3/4*, CCIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CCIs empfohlen werden.

Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, liegt die Anzahl der zu untersuchenden Pferde im Ermessen des beauftragten Veterinärs/Veterinärdelegierten. Bei CCIs (3*/4*), CSIs (3*/4*/5*), CIOs, Weltcup-Qualifikationen und Cup-Finals, Championaten und Spielen wird empfohlen, dass bei mindestens 5 % aller Pferde (mindestens jedoch bei 3 Pferden) Proben zu nehmen sind (Vet. Regs. Art. 1015).

Für Turniere, die dem FEI Medication Control Program unterliegen (nur Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.

Medication Control Program (MCP)

Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I II wird empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier 12,50 SFr. als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen.

Anerkanntes Labor (Art.1021)

Gemäß dem Medication Control Program (MCP) in Gruppe I und II werden alle nach Vet. reg. Art. 1016 genommenen Dopingproben vom Labor HFL Sport Science, Quotient Bioresearch Limited, Newmarked Road, Fordham, Cambridgeshire, CB7 5WW, Great Britain, Internet: www.jfl.co.uk,

Tel : +44.1638 724 229, Fax : +44.1638 724 221, Email : SMaynard@hfl.co.uk (Dr Steve Maynard) analysiert.

XI. Verschiedenes:

Einsprüche

Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr. zu hinterlegen.

Siegerehrungen/Platzierungen

Die Platzierten Teilnehmer werden gebeten, mit Pferd zur Siegerehrung einzureiten.

Auszahlung von Geldpreisen und Erstattungen

Alle Geldpreise sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise sowie Erstattungen (z. B. Transportkosten, Reisekosten)werden gem. FEI-RG Art 127/128 spätestens nach der letzten Prüfung ausgezahlt. Die ausgeschriebenen Geldpreise sind Bruttopreise.

Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer. Je nach Absprache mit dem Pferdebesitzer verpflichtet sich jeder Teilnehmer, den Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise an den jeweiligen Pferdebesitzer weiterzureichen. Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehende Verpflichtungen der Teilnehmer in Abzug zu bringen. Das gilt auch für die Abzugsteuer nach § 50 a EstG für ausländische Pferdebesitzer. Hier wird nach Abzug der Umsatzsteuer vom Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen im Regelfall folgender Steuerabzug fällig: bis 250,00 ¿: 0 %, über 250,00 ¿ 15 % ab 01.01.2009 zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Steuerabzugsbetrag (z. Z. 5,5 %). Ersetzte oder übernommene Reisekosten gehören nur insoweit zu den Einnahmen, als die Fahrt- und Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EstG übersteigen. Steuerabzüge sind auf Verlangen zu bescheinigen.

Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, werden gebeten, eine Freistellungsbescheinigung mit Abgabe der Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag vorzulegen. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße Angabe der erforderlichen Daten.

Versicherung

Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.

Haftung

Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle, Feuer und sonstige Vorfälle aus.

Medical Card

Alle Teilnehmer müssen während der Geländeprüfung eine ¿Medical Card¿ an leicht zugänglicher Stelle bei sich tragen. Die Teilnehmer müssen die ¿Medical Cards¿ bei Ankunft im Turnierbüro abgeben, damit der Veranstalter sie von Turnierarzt und TD überprüfen lassen kann.

Turnier-Organisation

In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch den ausländischen Richter dem FEI Eventing Department mitzuteilen.

Stallsicherheit/Zutrittsausweise für das Turniergelände

Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5. Stallsicherheit gemäß Veterinär RG Art.1005.2 und RG Vielseitigkeit Annex 13.

Arzt, Schmied

Name des Arztes:Dr. Jörg-Peter Stahl, 72202 Nagold, Steinriegelstr. 07452-67421

Name des Schmieds:Elias Pfrommer, 72227 Rotfelden, Schwarzenbachmühle 07054-5214

Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten bzgl. der Auslegung der Ausschreibung (bei Übersetzungen), ist die englische Ausschreibung gültig.

Code of Conduct

Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen.

1.Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport.

2.Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln.

3.Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden.

4.Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer ¿Turnierkarriere¿ weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den ¿Ruhestand¿.

5.Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.

Nationale Prüfungen:

- Anschrift für Navi: Trögelsbach 2, 72213 Altensteig.

- Rückfragen: Rüdiger Rau, Tel. 07453/7730 und 07453/7718 und 0171/5435708, Fax 07453/930622.

- Der Veranstalter behält sich vor, ggf. die Prfg. 6, 7 oder 8 auf Samstag zu vrelegen.

- Springplatz: Sand 60x80 m, Dressurplatz: Sand 20x60 m, Vorbereitungsplätze: Rasen/Sand 50x70 m und 20x40 m.

- Einsätze/Nenngelder sind der Nennung als Scheck beizufügen. Unbezahlte Nennungen werden nicht bearbeitet.

- Für Stammmitglieder des gastgebenden Vereins entfallen die Handicaps außer den LK.

- Jeder Reiter darf, wenn in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, pro WB/LP nur 3 Pferde/Ponys starten.

- Die Pferde der Teilnehmer werden im Stallzelt (Boxen) untergebracht. Ständer stehen nicht zur Verfügung. Pferdeunterkunft ist gleichzeitig mit der Nennung zu bezahlen. Für Nennungen ohne Stallgeldentrichtung entfällt die Reservierung. Pferdefutter etc. ist mitzubringen. Erste Einstreu (Stroh) wird gestellt. Strohboxen 110 ¿, Späneboxen 125 ¿.

- Die Benutzungsgebühr einschl. Stromanschluss beträgt 30 ¿ je Wohnwagen. Sollte ein Stellplatz benötigt werden, so erbitten wir mit Abgabe der Nennung eine entsprechende Mitteilung. Die Benutzungsgebühr ist mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Für aufgestellte eigene Stallzelte sind pro Pferd 25 ¿ zu entrichten.

- Teilnehmer der Prfg. 1 müssen pro gestartetem Pferd 8,50 ¿ MCP-Abgabe zahlen.

- Pferde der deutschen Reiter, die in Prfg. 1 starten, müssen keinen FEI-Pass haben.

- Hunde sind an der Leine zu führen, bei Zuwiderhandlung erfolgt Prüfungsanschluss.

- Quartierbestellungen kann der Veranstalter nicht vornehmen. Er empfiehlt: Deutscher Kaiser, Altensteig 07453/8558 // Linde, Spielberg 07453/8518, Fax 1328 // Traube, Altensteig 07453/94730, Fax 947355, Gasthof Hirsch, Überberg 07453/8290.

- Es werden keinerlei Kostenzuschüsse gewährt.

- Für durch Reiter und Pferde verursachte Schäden haftet der Reiter bzw. Besitzer des Pferdes.

Baden-Württ. Mannschaftsvielseitigkeitsmeisterschaft:

Zugelassen sind nur Vereins-, Reiterring- oder PSK-Mannschaften. Gemischte Mannschaften aus mehreren RR bzw. PSK sind nicht zulässig. Jeder RR/PSK kann jedoch mehrere Mannschaften stellen. Jeder Reiter ist nur einmal in der jeweiligen Mannschaftsmeisterschaft startberechtigt.

Jede Mannschaft besteht aus drei bis fünf Teilnehmern, von denen die drei besten Reiter in die Wertung kommen. Gewertet werden Ergebnisse aus den Prfg. 1, 2 und 3. Die Strafpunkte aus den Prfg. 2 und 3 werden mit 1,5 multipliziert.

Neben dem Preisgeld für die Einzelplatzierung werden für die an erster bis dritter Stelle platzierten Mannschaften Fördergelder in Höhe von 500, 300 bzw. 200 Euro ausgeschrieben. Dieser Förderbeitrag wird hälftig aus Mitteln der IGV und des Landesverbandes zusätzlich zu dem Zuschuss an den jeweiligen Veranstalter gewährt. Ein Anspruch auf diese Fördergeldern besteht nur für die Mannschaften, die ordnungsgemäß bei Nennungsschluss eine Namensliste an den Veranstalter eingereicht haben.

Baden-Württ. Ponymeisterschaft:

Gewertet werden in Prfg. 3 nur Ponyreiter, die Stammmitglied in einem Verein in Baden-Württemberg sind. Bei Reitern mit 2 Ponys wird nur das bessere Pony für die Meisterschaft gewertet. Die anderen Reiter rücken entsprechend auf. Medaillen an die 3 bestplatzierten Reiter. Bei Punktgleichheit auf dem Goldrang entscheidet das bessere Ergebnis im Gelände, bei Silber oder Bronze werden 2 gleiche Medaillen vergeben.

KMS des PSK Nordschwarzwald:

Gewertet werden nur Stammmitglieder aus dem PSK Nordschwarzwald. Die KMS wird nach Leistungsklassen in den Prfg. 1, 2 und 3 entschieden. Es wird nach der FN-Tabelle für Ranglistenpunkte verfahren.

   
strukture Besondere Bestimmungen:
 

BESTIMMUNGEN INTERNATIONAL

V. Einladungen:

Ausländische Teilnehmer:

Teilnehmer, die gemäß VI. ¿Mindestqualifikationen für Teilnehmer und Pferde¿ startberechtigt sein müssen, werden vom Veranstalter über ihre FN eingeladen.

Eingeladene Nationen:

  • AUT, SUI, NED, BEL, FRA, SWE, FIN, POL, POR, ESP, BUL, LUX, CRO, ITA, GBR, BLR
  • Bei zu hohem Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer pro ausländischer FN auf 5 zu begrenzen und/oder pro Teilnehmer max. 2 Pferde zuzulassen.
  • Deutsche Teilnehmer:
  • Leistungsklasse V 1 - 5; bundesweit offen
  • Alle Teilnehmer:
  • Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 3 (6jährige oder ältere Pferde)
  • Ein Pfleger pro Teilnehmer
  • VI. mindestvoraussetzungen für Teilnehmer und Pferde (Art. 506)

    Für internationale Turniere müssen die entsendenden FNs (einschließlich der gastgebenden FN) der Nennung für jeden Teilnehmer und für jedes Pferd einen Nachweis beifügen, dass sie gemäß Art. 506 des Vielseitigkeits-RG ordnungsgemäß die Mindestvoraussetzungen erfüllen.

    Deutsche Teilnehmer sind gemäß LPO § 6.2 für die Beachtung und Einhaltung der korrekten Teilnahmevoraussetzungen verantwortlich. Ein entsprechender Nachweis ist der Nennung beizufügen.

    Alle Qualifikations-Turniere müssen anerkannt sein und nationale Prüfungen müssen nachweislich wenigstens gleich hohe Anforderungen haben wie die entsprechende internationale Prüfung auf gleichem Niveau (für deutsche Prüfungen über LPO-Anforderungen sichergestellt).

    Der Technische Delegierte oder eine von ihm benannte Person muss überprüfen, ob für alle Pferde und Teilnehmer, die an internationalen Prüfungen teilnehmen, ein entsprechender Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, der FN vorliegt.

    Für CIOs, CCIs und CICs muss die entsprechende Mindestvoraussetzung im Kalenderjahr oder in den zwei vorangegangenen Jahren erzielt worden sein. Für die Anrechnung der Mindestvoraussetzungen werden CCIs bis 24 Tage vor dem Geländetag der betreffenden Prüfung und CICs noch bis 10 Tage vor dem Geländetag der betreffenden Prüfung berücksichtigt.

    Mindestvoraussetzungen können entweder als Paar oder von Teilnehmer und Pferd unabhängig von einander erzielt worden sein.

    Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen kann ein CIC Ergebnis durch ein CCI Ergebnis des gleichen Niveaus ersetzt werden

    Ausnahmen von dieser Regelung sind nur gemäß Art. 506.6. und Art. 506.8, 9,10 möglich.

    Definition Mindestvoraussetzung:

    Mindestvoraussetzungen gemäß FEI sind erfüllt, wenn in einer Prüfung die nachfolgenden Mindestleistungen erbracht wurden:

    Dressur: nicht mehr als 75 Minus-Punkte erzielt wurden

    Gelände CIC:

    bei verlangten Mindestvoraussetzungen: 0 Hindernisfehler

    In 2008 erzielte Ergebnisse, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen, behalten für 2010 Gültigkeit (d. h. im Gelände nicht mehr als 20 Hindernisfehler).

    Gelände CCI: nicht mehr als 20 Hindernisfehler

    Gelände: die Bestzeit in Phase D um nicht mehr als 90 Sekunden überschritten wurde

    Springen: nicht mehr als 16 Hindernisfehler

    CIC1*

    Es gelten die Mindestanforderungen der entsendenden FN: Für Pferde deutscher Teilnehmer gilt § 600 LPO: ¿VL¿: Teilnehmer mit Lkl. V 1 - V 5.

    BESTIMMUNGEN NATIONAL

    Achtung: Pferde/Ponys aus den Prfg. 1-3 sind in keiner weiteren LP dieser PLS startberechtigt.

    Prfg. 1+2: Alle Altersklassen national und international.

    Prfg. 3: Ponyreiter aus der Bundesrepublik Deutschland.

    Prfg. 4-10: Stammmitglieder aus dem Reg.Bez. Stuttgart und Karlsruhe und der Kreise Tübingen und Balingen sowie der Vereine Fautenbach, Krumbach, Nussloch und zusätzlich Teilnehmer der Prfg. 1-3.

    Prfg. 11+12: jeweils 5 Gespanne auf Einladung des Veranstalters.

    Prfg. 13: Nur qualifizierte Teilnehmer aus den Prfg. 10-12.

    Prfg. 14-16: Junioren und Junge Reiter gem. Ausschreibung aus dem PSK Nordschwarzwald.

       
    strukture Prüfungen:
    Datum Prüfung Disziplin Preisgeld LKL/Art
    Aug 13, 2010 1. CIC 1* -international- GEV 1,000.00 EUR /LP
    Aug 13, 2010 2. Vielseitigkeitsprfg. Kl.A Wertung zur BW GEV 450.00 EUR /LP
    Aug 13, 2010 3. Ponyvielseitigkeitsp.Kl.A Wertung zur BW GEV 450.00 EUR /LP
    Aug 15, 2010 4. Springprüfung Kl.M* m.Siegerrunde SPR 450.00 EUR S4 S3 S2/LP
    Aug 15, 2010 5. Springprüfung Kl.L SPR 200.00 EUR S5 S4 S3/LP
    Aug 13, 2010 6. Springprüfung Kl.L SPR 200.00 EUR S5 S4 S3/LP
    Aug 13, 2010 7. Springpferdeprüfung Kl.L SPF 200.00 EUR S5 S4 S3 S2 S1/LP
    Aug 13, 2010 8. Stilspringprüfung Kl.A* mit Standardanfo SPR 150.00 EUR S6 S5 S4/LP
    Aug 14, 2010 9. Springprüfung Kl. A** Qual. für Prfg.10 SPR 150.00 EUR S6 S5 S4/LP
    Aug 14, 2010 10. Springprüfung Kl. A** Ballonlight-Flutli SPR 150.00 EUR S6 S5 S4/LP
    Aug 14, 2010 11. Komb. Hindernisf. m.Geländehindernissen FAP 200.00 EUR F5 F4 F3 F2 F1/LP
    Aug 14, 2010 12. Komb. Hindernisf. m.Geländehindernissen FAP 200.00 EUR F5 F4 F3 F2 F1/LP
    Aug 14, 2010 13. Jump & Drive SOS 0.00 EUR /WB
    Aug 13, 2010 14. Stilspringwettbewerb Kl.E Qual. für Prfg SPR 0.00 EUR S0 S6/WB
    Aug 14, 2010 15. Stilspringwettbewerb Kl.E Qual. für Prfg SPR 0.00 EUR S0 S6/WB
    Aug 14, 2010 16. Springwettbewerb Kl.E Ballonlight-Flutli SPR 0.00 EUR S0 S6/WB



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