Mit Hilfe des Turnierkalenders können Sie nach bestimmten Veranstaltungen und speziellen Prüfungen recherchieren.
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Als Suchergebnis erhalten Sie immer eine Liste mit Turnieren, die Ihren Sucherkriterien entsprechen.
Die vollständige Ausschreibung |
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| Ort: Kandern-Tannenkirch-Fohrenhof | |
| Landesverband: Baden-Württemberg | |
| Datum: Jul 30, 2010 - Aug 1, 2010 | |
| Papier-Nennschluss: 29.06.2010 23:59 Uhr | |
| Online-Nennschluss: 06.07.2010 18:00 Uhr | |
| Online-Nachnennschluss: Nachnennung nicht möglich | |
| Teilnahmeberechtigung: | |
Prfg. 1,2,9-11: Stammmitglieder von Vereinen aus Baden-Württemberg und der Schweiz. Prfg. 5+6: Nur Stammmitglieder von Vereinen aus Baden-Württemberg. Prfg. 3,4,7,8: Stammmitglieder von Vereinen des Pferdesportverbandes Südbaden und der Schweiz sowie Reiter, die in den Prüfungen 1 und 2 starten. |
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| Besondere Bestimmungen: | |
- Rückfragen an die Turnierleitung: 0171/9421412. - Veranstaltungsort: Siedlung Fohrenhof 3, 79400 Kandern-Tannenkirch. - Dressurplatz: 20x60 m Sand/Textilgemisch; Vorbereitungsplatz: Halle 20x60 m Sand/Textilgemisch. - Einsätze/Nenngelder sind der Nennung als Scheck beizufügen oder es ist NeOn zu nutzen. Unbezahlte Nennungen werden nicht bearbeitet. - Meldeschluss ist 90 Minuten vor Prüfungsbeginn, wenn in der Zeiteinteilung nichts anderes festgelegt ist. - Für den Turniertierarzt ist Rufbereitschaft vereinbart - Jeder Reiter darf, wenn in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, pro LP nur 3 Pferde/Ponys starten. - Für Stammmitglieder des gastgebenden Vereins entfallen die Handicaps außer den LK. - Auf dem gesamten Turniergelände ist das Fahren mit Moped und Kleinkrafträdern verboten. - Auf dem gesamten Gelände sind die Hunde an der Leine zu führen. Bei Nichtbeachtung haftet der Hundebesitzer für sämtliche Schäden, z.B. auch zusätzliche Platzierungen bei gestörtem Ritt. - Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle von Reitern, Pferden oder Zuschauern, für Diebstahl sowie Sachschäden, die aus Haltung eines Pferdes entstehen. Die Teilnahme, der Besuch oder die Benutzung der Eintrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden.Benutzung der Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. - Die Aufgaben werden vorgelesen. - Für Zoll und Gastlizenzen (der Reiter ist für die Freigabe seines Heimatlandes selbst verantwortlich) ist zuständig: Hans Klemm, Tannenhof, 79650 Schopfheim, Tel. 0049 1739464768. - Stallungen stehen in begrenztem Umfang im Stallzelt zur Verfügung. Stallgeld pro Box mit Stroh 115 oder mit Späne 125 . Zahlung muss mit der Nennung erfolgen. Keine Rückerstattung. - Fahrzeuge und Wohnwagen dürfen nur aufgestellt werden, wenn mit der Nennung eine Anmeldung erfolgt unter gleichzeitiger Bezahlung in Höhe von 30 je Stellplatz/Stromanschluss. |
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| Prüfungen: | |