Mit Hilfe des Turnierkalenders können Sie nach bestimmten Veranstaltungen und speziellen Prüfungen recherchieren.
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Die vollständige Ausschreibung |
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| Ort: Kreuth/Opf. | |
| Landesverband: Bayern | |
| Datum: Apr 15, 2010 - Apr 18, 2010 | |
| Papier-Nennschluss: 16.03.2010 23:59 Uhr | |
| Online-Nennschluss: 22.03.2010 18:00 Uhr | |
| Online-Nachnennschluss: 14.04.2010 12:00 Uhr | |
| Teilnahmeberechtigung: | |
Besondere Bestimmungen - national: - gem. LPO §25 1 (ein Drittel wird platziert, ein Viertel erhält Geldpreise) und gem. § 25 Ziff 3 LPO erfolgt die Auszahlung des Geldpreises zu 50 % - Einsätze/Nenngelder sind der Nennung als Scheck beizufügen, sofern nicht online genannt wird. - Jack Pot Prüfungen:Es gibt je ein Jack-Pot-Springen Kl.A,L und M; teilnahmeberechtigt sind hier alle Teilnehmer, die auch an anderen Prüfungen des Turnieres teilnehmen -es dürfen nur Pferde geritten werden, die auch in einer anderen Prüfung schon geritten wurden; der Einsatz ist jeweils erst bei Startmeldung fällig; der einbezahlte Einsatz aller Teilnehmer wird abzüglich 15 % Einbehalt für Organisationsbeitrag komplett ausbezahlt -in folgender Aufteilung:40 % für den Sieger, 20 % für den 2.Platz, 10 % für den 3. Platz, je 5 % für den 4. bis 9. Platz ; die Jackpot-Ausschüttung erfolgt unabhängig von der Platzierungsanzahl; unabhängig davon werden 1/3 der Starter platziert. Die Jackpotprüfungen werden nicht geteilt. - Super Jack Pot (Sonderehrenpreis): Der erfolgreichste Reiter der Jack Pot Springen erhält den Super Jack Pot in Form eines Gutscheines im Wert von 1.000,--¿ - einzulösen im Waldhotel; die Ermittlung erfolgt aus den 2 besten Ergebnissen des jeweiligen Reiters mit demselben Pferd; es werden in jeder Jack Pot Prüfung 10 Punkte für den 1.Platz, 9 Punkte für den 2. Platz, 8 Punkte für den 3. Platz, usw. vergeben; die Punkte werden addiert; bei mehreren punktgleichen Reitern erfolgt eine Aufteilung des Gutscheins - Reiter, die in mehr als 2 Jack Pot Springen starten, müssen vor dem ersten Start die beiden Prüfungen festlegen, die in die Wertung zum Super Jack Pot eingehen sollen. - Es stehen folgende Boxen-Kategorien zur Verfügung: Stall A + B:Stallungen mit Selbsttränken-Preis pro Box 160,--¿ Stall C Süd + Nord+D+E+F+G:Stallungen mit Selbsttränken -Preis pro Box 140,--¿ Achtung Online-Nenner: Bitte hier für Prüfung Nr.23 nennen!!! Stall I:Boxen ohne Selbsttränken-Preis pro Box 115,--¿. Achtung Online-Nenner: Bitte hier für Prüfung Nr.24 nennen!!! Stall S: Boxen ohne Selbsttränken-Preis pro Box 95,--¿. Achtung Online-Nenner: Bitte hier für Prüfung Nr.25 nennen!!! Alle Boxenpreise sind Pauschalen für die Zeit von Mittwoch bis Sonntag und beinhalten die Ersteinstreu; als Einstreu stehen nur Späne zur Verfügung; weitere Einstreu sowie Heu und Kraftfutter kann vor Ort gekauft werden. Vergabe der Boxen nach Nennungseingang; wenn eine Boxenkategorie belegt ist, wird dem Teilnehmer die nächste verfügbare Kategorie zugeteilt; - Für Tagesfahrer erhebt der Veranstalter eine einmalige Entsorgungspauschale von 15,- für jedes nicht aufgestallte Pferd. Bezahlung vor Ort. Achtung: Ablademöglichkeit in ca. 800m Entfernung vom Turnierzentrum. - Es können nur Nennungen akzeptiert werden bei denen der Preis für die Box bis Nennungsschluss bezahlt ist. - Wohnwagen-/LKWpauschale mit Stromanschluss für die Turnierwoche inkl. Nutzung von Waschräumen und Duschen 100,- ¿ Bitte mit Nennung bestellen und bezahlen. - Meldeschluss ist generell am Vortag um 18.00 Uhr - Pro Reiter und Prüfung sind 3 Pferde erlaubt - Der Equidenpass mit korrektem Nachweis des Impfschutzes ist mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. - Achtung - Online Nenner erhalten keine Zeiteinteilung per Post, sie ist unter Neon einzusehen. - Es gelten die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der LK Bayern, Ausgabe 2010, sowie die LPO Ausgabe 2008 und die WBO Ausgabe 2008. - Wir reservieren Ihnen gerne Hotelzimmer und Appartements unter 09624-919 0. Stichwort Kreuther Frühling 2010¿ Prüfungsplatz Springen: 50 x 100 m Sand Abreiteplatz Springen: 35 x 70 m Sand Prüfungsplatz Dressur: 20 x 40 m Sand, bzw Abreiteplatz Dressur: 40 x 80 m Sand Dressurprüfungen:
Bereitstellungshalle (15x25m) Ostbayernhalle (80x40m) Besondere Bestimmungen - international: I. Allgemeine Informationen: FEI-Veranstaltungs-Nr.GER041_10 Veranstalter Ostbayerisches Pferdesport- und Turnierzentrum Kreuth e. V. Kreuth 2 92286 Rieden EWS Freizeit- Tagungszentren GmbH Co KG Kreuth 2 92286 Rieden www.gut-matheshof.de Turnierausschuss Vorsitzender Bruno Six Turnierbüro Renate Gassner, Unterthaling 1, 84556 Kastl Tel.: 0176-64079919 Fax: 08671-927979 e-mail: Renate.Gassner@gmx.de Pressebüro Julia Delueg, Kreuth 2, 92286 Rieden Turnierleiter: Name:Julia Delueg Anschrift:Kreuth 2 92286 Rieden Telefon:09624-919-6160 Telefax:09624-919-6613 Email event@gut-matheshof.de Veranstaltungsort: Adresse:Ostbayerisches Pferdesport- und Turnierzentrum Kreuth e. V. Kreuth 2 92286 Rieden Anfahrt (Auto/Bahn/Flugzeug): Auto:A6 Ausfahrt Amberg Süd, A93 Ausfahrt Schwandorf Süd, dann bitte der Ausschilderung Ostbayernhalle folgen Bahn:nächste Haltestelle Amberg oder Schwandorf Flugzeug:Flughafen Nürnberg oder München II. Allgemeine Bestimmungen: Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit: - den FEI-Statuten der FEI, 22. Ausgabe, Revision November 2008, - dem Generalreglement der FEI, 23. Ausgabe 2009, - dem FEI-Veterinärreglement, 11. Ausgabe 2009, - den Anti-Doping und MCP-Bestimmungen im Pferdesport (EADMCR), 1. Ausgabe, Revision 2008, - den FEI Anti-Doping Bestimmungen für Athleten (ADRHA), 2. Ausgabe, Revision 2009, - dem FEI-Reglement für Springen, 23. Ausgabe 2009, und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen. Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o. g. FEI-Statuten und dem General-Reglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden. Die FNs sind für das korrekte Alter ihrer Teilnehmer verantwortlich. Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1.4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an. III. Offizielle: Richtergruppe: CIC 1* Vorsitzende:Marisa Schädler (GER) marisaschaedler@web.de Mitglied:Günter Schiedermair (GER) CIC 2* Vorsitzender:Gerhard Moser (GER) gerhard.moser@fwf-uffenheim.de Mitglied:Dieter Hesselbach (GER) Technischer Delegierter: Name:Karl Paar (AUT) Email:k.paar@aon.at Parcourschef Gelände und Springen: Name:Rüdiger Schwarz (GER) rschwarz@fn-dokr.de Email: rschwarz@fn-dokr.de PC-Assistent:Johann Niedermaier Chef-Steward: Name:Susanne Koczy-Fehl (GER) Email:s.w.fehl@gmx.de StewardHans-Joachim Weber (GER) FEI-Veterinärdelegierter: Name:Dr. Walter Fehl (GER) Email:s.w.fehl@gmx.de Beauftragter/Sicherheitsbeauftragter der deutschen FN:Rüdiger Schwarz (GER) VII. Vergünstigungen: Teilnehmer Hotel: Waldhotel Gut Matheshof Kreuth 2 92286 Rieden Telefon 0 96 24 - 919 - 0 Telefax 0 96 24 - 919 - 2828 Unterbringungskosten und Essen gehen zu Lasten der Teilnehmer. Pfleger Hotel: siehe Teilnehmer. Unterbringungskosten und Essen gehen zu Lasten der Pfleger. Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen angemessene Sanitäreinrichtungen, inkl. Dusche und fließend warmem/kaltem Wasser, zur Verfügung stehen. Pferde Die Kosten für die Einstallung der Pferde gehen zu Lasten der Teilnehmer und sind in der Nennpauschale enthalten. Feste Boxen (Größe 3 x 3 m), inklusive Ersteinstreu mit Sägespänen, stehen für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung. Unterbringung der Pferde vorzugsweise in Stall D,E,F,G,H und C. Futter, Heu, Stroh Sägespäne können zu handelsüblichen Preisen täglich vor Ort gekauft werden. Die Boxen müssen bei Nennungsschluss bestellt werden. Das Aufstellen von Stallzelten und Paddocks ist nicht erlaubt. Anreise Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Teilnehmern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können. Camper Kosten je Einheit ¿ 60,- für die Dauer der Veranstaltung. Diese Pauschale beinhaltet u. a. einen Stromanschluss. Die Pauschale ist gemeinsam mit der Nennpauschale vorab zu entrichten. Bitte unbedingt KFZ Kennzeichen mit angeben! Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz Es steht kein Fahrdienst zur Verfügung. Werbung bei Teilnehmern und Pferden Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern gemäß Artikel 135 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen. Der Chefsteward muss, bevor die Teilnehmer den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 135 eingehalten werden. VII. Nennungen: Alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein. Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN genannt. definitiver Nennungsschluss:16.03.2010 Nennungspauschale:1* = ¿ 250,- 2* = ¿ 275,- Nennungspauschale beinhaltet: Nenngeld, Startgeld, 1 Box Boxen für Pferde, die in den internationalen Prüfungen gestartet werden, müssen über die entsprechenden Prüfungen reserviert werden - bitte nicht über den Punkt Boxen in NennungOnline, da dann eine zusätzliche Gebühr berechnet wird! Teilnehmern werden pro Pferd SFr. 12,50 als Beitrag zu den MCP-Kosten berechnet. Nennungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Nennpauschale bis zum 20.03.2010 (Geldeingang) auf folgendes Konto überwiesen wurde: Konto Nummer 100 154 180 Bankleitzahl 760 696 11 Kontoinhaber OPSTZ Kreuth e. V. BIC GENODEF1SDM IBAN DE07 7606 9611 0000 1541 80 Bei Überweisungen bitte unbedingt Name des Teilnehmers angeben! Teilnehmer, die über das deutsche Online-System nennen unterliegen dem Lastschriftverfahren. Für Nachnennungen ist der Veranstalter berechtigt, Gebühren gemäß Gebührenordnung FN GER zu berechnen - diese Bestimmung gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Teilnehmer. Die ausländischen Teilnehmer müssen über die zuständige FN genannt werden. Die Nennungen müssen neben den Qualifikationsnachweisen folgende Angaben enthalten, ansonsten werden Nennungen nicht angenommen: Pferde/Ponys: Name des Pferde/Ponys, FEI-Pass-Nummer, FEI-Eintragungsnummer, Rasse/Zuchtverband, Geburtsjahr, Geburtsland, Abstammung, Geschlecht, Farbe, Besitzername(n). Teilnehmer: Name des Teilnehmers, Geburtsdatum des Teilnehmers, Nationalität des Teilnehmers, FEI-Personennummer. Die Nennungen sind zu richten an: Name:Renate Gassner Adresse:Unterthaling 1, 84556 Kastl Telefon:0176-64079919 Fax:08671-927979 Email:Renate.Gassner@gmx.de Sofern ein Teilnehmer nach dem definitiven Nennungsschluss absagt oder auf dem Turnier nicht erscheint, muss entweder der Teilnehmer oder die zuständige FN, über die der Teilnehmer genannt wurde, die tatsächlichen Kosten (z. B. für Unterkunft der Teilnehmer bzw. Stallgeld für die Pferde), die dem Veranstalter aufgrund der späten Absage bzw. durch Nichterscheinen entstanden sind, übernehmen. VIII. Grenzformalitäten und Gesundheitsbescheinigungen: 1. Grenzformalitäten Für Fragen zu erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht der Veranstalter zur Verfügung. Zoll- und Veterinärgebühren werden nicht übernommen. 2. Gesundheitsbescheinigungen Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar: a)wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung beigefügt), b)wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß der Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedsstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden. Der zuständige Amtstierarzt ist nur am Freitag, dem 16. April 2010 vor Ort. Jeder Reiter ist selbst für das rechtzeitige Beibringen der erforderlichen Unterlagen verantwortlich. Änderungen werden am Schwarzen Brett bekanntgegeben. Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden. IV. Veterinärmedizinische Angelegenheiten: 1. Turniertierarzt: Dr. Scheuerer, Tierklinik Schierling, Obere Au 5, 84069 Schierling Telefon: 0 94 51 -941490 oder 0172-7607688, Fax: 09451-941491 Email: info@tierklinik-schierling.de 2. Veterinär-Aspekte A gemäß Veterinär-Reglement, 11. Ausgabe 2009 Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art.1011 und dem Vielseitigkeitsreglement, Art. 518.2, durchgeführt. Art. 511.2.1 Alle Pferde, die in einer internationalen Prüfung gestartet werden, müssen bei der FEI registriert sein. Art. 511.2.2 Jedes für eine Prüfung bei CNs, CIC1/2* und CCIs1/2* im Ausland (vgl. GRs 139.2)und jedes für CIC3*, CCIs3/4*, CCIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland genannte Pferd muss zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes (inkl. FEI ¿Recognition Card und ggf. FEI-Eintragungsnummer) sein. Art. 511.2.3 Pferde, die an CNs, CICs1/2* und CCIs1/2* im Heimatland teilnehmen benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen. Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI) Seit dem 1. Januar 2005 wird von allen Pferden, die an FEI Veranstaltungen teilnehmen, eine Influenza-Impfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor der FEI Veranstaltung verlangt. 1. Alle Pferde, die an einer FEI Veranstaltung teilnehmen, müssen anfänglich zwei Impfungen im Abstand von 21 bis 92 Tagen erhalten haben. Danach muss eine dritte Impfung innerhalb von 6 Monate + 21 Tagen nach der zweiten Impfung erfolgen. Danach (nach der dritten Impfung) ist eine Impfung Pflicht (d. h. innerhalb eines Jahres) spätestens zu wiederholen. 2. Wenn ein Pferd für eine FEI Veranstaltung genannt wurde, muss die letzte Wiederholungsimpfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor Ankunft am Veranstaltungsort erfolgt sein. 3. 7 Tage vor Beginn einer FEI Veranstaltung darf keine Impfung erfolgen. 4. Alle Pferde, für die eine korrekte Impfung gemäß den früheren FEI Pferde-Influenza-Bestimmungen vom dem 1. Januar 2005 bescheinigt wurde, benötigen keine erneute Grundimmunisierung, vorausgesetzt sie wurden gemäß den früheren Bestimmungen korrekt grundimmunisiert und jährlich geimpft und die neuen Bestimmungen bzgl. Wiederholungsimpfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor der FEI Veranstaltung wurden befolgt. Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang IV) Bei CCI3/4*, CCIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CCIs empfohlen werden. Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, liegt die Anzahl der zu untersuchenden Pferde im Ermessen des beauftragten Veterinärs/Veterinärdelegierten; es wird jedoch empfohlen, mindestens drei Proben zu nehmen (Vet. Regs. Art. 1016). Für Turniere, die dem FEI Medication Control Program unterliegen (nur Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien. Medication Control Program (MCP) Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I II wird empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier 12,50 SFr. als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen. Anerkanntes Labor (Art.1021 und App. I.4) Gemäß dem Medication Control Program (MCP) in Gruppe I und II werden alle nach Vet. reg. Art. 1016.1 genommenen Dopingproben vom Labor HFL Sport Science, Quotient Bioresearch Limited, Newmarked Road, Fordham, Cambridgeshire, CB7 5WW, Great Britain, Internet: www.jfl.co.uk, Tel : +44.1638 724 229, Fax : +44.1638 724 221, Email : SMaynard@hfl.co.uk (Dr Steve Maynard), analysiert. X. Verschiedenes: Einsprüche (Art. 163) Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr. zu hinterlegen. Auszahlung von Geldpreisen und Erstattungen Alle Geldpreise sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise sowie Erstattungen (z. B. Transportkosten, Reisekosten) werden gem. FEI-RG Art. 127/128 spätestens nach der letzten Prüfung ausgezahlt. Die ausgeschriebenen Geldpreise sind Bruttopreise. Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer. Je nach Absprache mit dem Pferdebesitzer verpflichtet sich jeder Teilnehmer, den Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise an den jeweiligen Pferdebesitzer weiterzureichen. Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehende Verpflichtungen der Teilnehmer in Abzug zu bringen. Das gilt auch für die Abzugsteuer nach § 50a EstG für ausländische Pferdebesitzer. Hier wird nach Abzug der Umsatzsteuer vom Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen im Regelfall folgender Steuerabzug fällig: bis 250,00 ¿: 0 %, über 250,00 ¿ 15 % ab 01.01.2009 zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Steuerabzugsbetrag (z. Z. 5,5 %). Ersetzte oder übernommene Reisekosten gehören nur insoweit zu den Einnahmen, als die Fahrt- und Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EstG übersteigen. Steuerabzüge sind auf Verlangen zu bescheinigen. Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, werden gebeten, eine Freistellungsbescheinigung mit Abgabe der Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag vorzulegen. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße Angabe der erforderlichen Daten. Versicherung Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind. Haftung Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle, Feuer und sonstige Vorfälle aus. Medical Card Alle Teilnehmer müssen während der Geländeprüfung eine ¿Medical Card¿ an leicht zugänglicher Stelle bei sich tragen. Die Teilnehmer müssen die ¿Medical Cards¿ bei Ankunft im Turnierbüro abgeben, damit der Veranstalter sie von Turnierarzt und TD überprüfen lassen kann. Turnier-Organisation In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch den ausländischen Richter dem FEI Eventing Department mitzuteilen. Zutrittsausweise für das Turniergelände Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5. Arzt/Sanitätsdienst, Schmied Name des Arztes/Sanitätsdienstes:Bayerisches Rotes Kreuz. Name des Schmieds:Georg Hecht. Streitigkeiten Bei Streitigkeiten bzgl. der Auslegung der Ausschreibung (bei Übersetzungen), ist die englische Ausschreibung gültig. Extras für die Teilnehmer Die Teilnehmer erhalten freien Eintritt zum Welcome-Abend mit Leberkäs. Code of Conduct Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen. 1.Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport. 2.Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln. 3.Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden. 4.Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer ¿Turnierkarriere¿ weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den ¿Ruhestand¿. 5.Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben. |
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Besondere Bestimmungen - national: Stamm-Mitglieder der Vereine im Bereich der BRD, sowie geladene Gäste. Besondere Bestimmungen - international: V. Einladungen: Ausländische Teilnehmer: Die Teilnehmer werden vom Veranstalter über ihre FN eingeladen. Deutsche Teilnehmer: nur für CIC1*: Leistungsklasse V 1 - 5; bundesweit offen nur für CIC2*: Teilnehmer, die gemäß VIII. ¿Qualifikation der Teilnehmer und Pferde¿ qualifiziert sind, bundesweit offen Alle Teilnehmer: Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 3 (5jährig oder älter) Ein Pfleger pro Teilnehmer Bei zu hohem Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter das Recht vor die Anzahl der Teilnehmer auf 5 pro ausländischer Nation die Anzahl der Pferde auf 2 pro Teilnehmer und Prüfung zu begrenzen. VI Qualifikation der Teilnehmer und Pferde Für internationale Turniere müssen die entsendenden FNs (einschließlich der gastgebenden FN) der Nennung für jeden Teilnehmer und für jedes Pferd einen Nachweis beifügen, dass sie gemäß Art. 506 des Vielseitigkeits-RG ordnungsgemäß qualifiziert sind. Deutsche Teilnehmer sind gemäß LPO § 6.2 für die Beachtung und Einhaltung der korrekten Teilnahmevoraussetzungen verantwortlich. Ein entsprechender Nachweis ist der Nennung beizufügen. Alle Qualifikations-Turniere müssen anerkannt sein und nationale Prüfungen müssen nachweislich wenigstens gleich hohe Anforderungen haben wie die entsprechende internationale Prüfung auf gleichem Niveau (für deutsche Prüfungen über LPO-Anforderungen sichergestellt). Der Technische Delegierte oder eine von ihm benannte Person muss überprüfen, ob für alle Pferde und Teilnehmer, die an internationalen Prüfungen teilnehmen, ein entsprechender Qualifikations-Nachweis der FN vorliegt. Für CIOs, CCIs und CICs muss das erforderliche Qualifikations-Ergebnis im Kalenderjahr oder in den zwei vorangegangenen Jahren erzielt worden sein. CCIs werden bis 24 Tage vor dem Geländetag der betreffenden Prüfung als Qualifikationsergebnis berücksichtigt, CIC-Qualifikationsergebnisse können noch bis 10 Tage vor dem Geländetag der betreffenden Prüfung erbracht werden. Qualifikations-Ergebnisse können entweder als Paar oder von Teilnehmer und Pferd unabhängig von einander erzielt worden sein. Ein CIC Qualifikations-Ergebnis kann durch ein CCI Qualifikations-Ergebnis des gleichen Niveaus ersetzt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur gemäß Art. 506.6. und Art. 506.8, 9,10 möglich. Definition Qualifikations-Ergebnis: Ein FEI-Qualifikations-Ergebnis liegt vor, wenn in einer Prüfung die nachfolgenden Mindestleistungen erbracht wurden: Dressur: nicht mehr als 75 Minus-Punkte erzielt wurden sowie Gelände CIC: bei verlangten Qualifikationsergebnissen: 0 Hindernisfehler In 2008 erzielte Qualifikationsergebnisse behalten für 2010 Gültigkeit (d. h. im Gelände nicht mehr als 20 Hindernisfehler). Gelände CCI: nicht mehr als 20 Hindernisfehler sowie Gelände: die Bestzeit in Phase D um nicht mehr als 90 Sekunden überschritten wurde sowie Springen: nicht mehr als 16 Hindernisfehler CIC1* Es gelten die Qualifikationsstandards der entsendenden FN: Für Pferde deutscher Teilnehmer gilt § 600 LPO: ¿VL¿: Teilnehmer mit Lkl. V1-5 CIC2* 1x CIC 1* oder 1x CNC 2*/VM |
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