Mit Hilfe des Turnierkalenders können Sie nach bestimmten Veranstaltungen und speziellen Prüfungen recherchieren.
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Die vollständige Ausschreibung |
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| Ort: Lahr-Langenwinkel | |
| Landesverband: Baden-Württemberg | |
| Datum: Feb 27, 2010 - Mar 7, 2010 | |
| Papier-Nennschluss: 26.01.2010 23:59 Uhr | |
| Online-Nennschluss: 01.02.2010 18:00 Uhr | |
| Online-Nachnennschluss: 26.02.2010 12:00 Uhr | |
| Teilnahmeberechtigung: | |
Prfg.1-7,9,10: Stammmitglieder der Vereine des PSV Südbaden. Prfg. 1-8,11-17 zusätzlich Reiter aus dem Elsass mit Gastlizenz. Prfg. 8,11-26: Stammmitglieder der Vereine des Ortenauer Reiterrings sowie der Vereine Weisweil, Kenzingen und Eichstetten. |
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| Besondere Bestimmungen: | |
- Veranstaltungsort: Limbruchmattenweg 5, 77933 Lahr-Langenwinkel. - Halle:20x60 m, Vorbereitungsplatz: ca. 100x70 m und Halle 20x50 m. - Einsätze/Nenngelder sind der Nennung als Scheck beizufügen oder es ist NeOn zu nutzen. Unbezahlte Nennungen werden nicht bearbeitet. - Für Nachnennungen der WB gem. WBO wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 ¿ erhoben. - Die Zeiteinteilung und Pferdeliste stehen für alle Teilnehmer in NeOn zur Verfügung. Es erfolgt kein Postversand. - Der Veranstalter behält sich vor, Prfg. 19 und 20 evtl. am Freitag, den 05.03.2010 durchzuführen. - Meldeschluss ist 60 Minuten vor Prüfungsbeginn, wenn in der Zeiteinteilung nichts anderes festgelegt ist. - In Führzügelklassen, Reiter-, Springreiter-, Geländereiter-WB, Stilspring-WB/LP und Dressurreiter-WB/LP ist je Reiter nur 1 Pferd/Pony erlaubt. In allen anderen WB/LP sind je Reiter 3 Pferde/Ponys zugelassen, sofern die Ausschreibung keine Einschränkung vorsieht. - Bei der An- und Abfahrt ist die Zufahrt südlich von Langenwinkel zu benutzen. Die Strecke ist ausgeschildert. - Stallungen stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Sie müssen mit der Nennung bestellt und bezahlt werden, Preis pro Box 75 ¿ inkl. erster Einstreu. Reservierung erfolgt nach Eingang der Nennungen. Rückerstattung des Stallgeldes ist nicht möglich. - Auf dem gesamten Gelände sind die Hunde an der Leine zu führen. - Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle von Reitern, Pferden oder Zuschauern, für Diebstahl sowie Sachschäden, die aus Haltung eines Pferdes entstehen. Die Teilnahme, der Besuch oder die Benutzung der Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. |
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| Prüfungen: | |