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Datenschutzerklärung


gem. § 4 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG)
Bitte lesen Sie sich diese Erklärung sorgfältig durch

Mit Absenden Ihrer Daten geben Sie uns Ihr Einverständnis dafür, dass die FN Ihre nachstehend aufgeführten personenbezogenen Daten zu den hier genannten Zwecken erheben, verarbeiten und nutzen darf. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 1
Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die

Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.,
Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht, Fédération Equestre Nationale (FN),
Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf,
Tel. 02581 / 63 62-0, FAX 02581 / 62144, e-mail: neon@fn-dokr.de

nachfolgend "FN" genannt.

§ 2
Bestandsdaten

Die FN erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsausführung sowie zur Abrechnung erforderlich sind. In der Regel werden Name, Anschrift, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Leistungsklasse, Jahresturnierlizenz-Nr. und Name des Pferdes sowie Zugangskennungen der Nutzer gespeichert (Bestandsdaten). Diese Daten werden mittels schriftlicher oder elektronischer Anmeldeformulare erhoben.

§ 3
Nutzungsdaten

Daten, wie z.B. Angaben über Beginn, Ende und Umfang der Nutzung des Teledienstes durch einen Nutzer werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen und abzurechnen.

Grundsätzlich werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Datentransfer, die Nutzer-IP-Adresse gespeichert.

§ 4
Abrechnungsdaten

Soweit Daten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie längstens bis zu 6 Monate nach Versendung der Rechnung durch den Veranstalter oder ggf. durch die FN gespeichert. Darüber hinaus nur, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt wird. Werden die Daten zur Erfüllung bestehender gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen benötigt, ist die FN berechtigt, die Daten länger zu speichern.

§ 5
Weitergabe von Daten zur Abrechnung

Die FN darf Abrechnungsdaten an Dritte übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung unter den Nutzern erforderlich ist. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung ist die FN berechtigt, die personenbezogenen Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von rechtswidrigen Inanspruchnahmen und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie der Ansprüche der Nutzer untereinander erforderlich sind.

§ 6
Einwilligung

Der Nenner gibt der FN seine Einwilligung, dass die personenbezogenen Daten für die bedarfsgerechte Durchführung des Nennungsverfahrens sowie der Durchführung der Turnierver-anstaltung genutzt werden dürfen. In diesem Sinne ist der Nutzer hiermit informiert, dass die Landeskommissionen/Landesverbände bei der Durchführung von Turnierveranstaltungen Aufsichts-, Genehmigungs- und Ordnungsfunktionen wahrnehmen. Aus diesem Grunde gewährt die FN den Landeskommissionen/Landesverbänden Einsicht in folgende personenbezogene Daten: Name des Nutzers, Anschrift, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse, Jahresturnierlizenz-Nr., Leistungsklasse, Prüfungen, in denen der Reiter startet.

§ 7
Rechtsverfolgung, Weitergabe von Daten an Behörden

Die FN ist berechtigt, soweit dies erforderlich ist, die personenbezogenen Daten zur Wahrung überwiegender Interessen an der Aufklärung eines Missbrauches des Nennungssystems Online und zur Rechtsverfolgung über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus verarbeiten, nutzen und an Strafverfolgungsbehörden sowie an in ihren Rechten verletzte Dritte übermitteln zu dürfen, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch vorliegen.

§ 8
Auskunft über gespeicherte Daten

Die FN erteilt den Nutzern auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.